Erhöhungsgeb. gegenüber REVE und Haftpflicht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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rosa

#1

27.06.2008, 11:16

ich hab die Frage zwar in nem andern Thread mal hinten dran gehängt aber da traut sich keiner ran :)

also hier nochmal meine Frage, die ich mir wegen einem RIIIESEN Brett vorm Kopf nicht selbt beantworten kann:

Wenn wir in ner Unfallsache die Haftpflich, den Halter und den Fahrer vertreten, zahlt dann die Haftpflicht auf die Erhöhungsgeb. wegen der Vertretung der weiteren???

und wie ists mit der REVE des Mdten? Zahlt die die Erhöhungsgeb. wegen Vertretung der Versicherung und des Fahrers??

versteht ihr mein Problem??

zu genauen Rechnung verweise ich auf meine Rechnung hier

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=18 ... sc&start=0

danke :)
StineP

#2

27.06.2008, 11:23

Wenn wir in ner Unfallsache die Haftpflich, den Halter und den Fahrer vertreten, zahlt dann die Haftpflicht auf die Erhöhungsgeb. wegen der Vertretung der weiteren???
Wieso die Haftpflicht? Du meinst als Rechnungsadressat nachher? JA

und wie ists mit der REVE des Mdten? Zahlt die die Erhöhungsgeb. wegen Vertretung der Versicherung und des Fahrers??
Die wird nur anteilig für den VN zahlen
jenniver
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#3

27.06.2008, 11:27

So einen Fall hatten wir Anfang der Woche auch. Wir hatten uns vorher von der Haftpflicht bevollmächtigen lassen, das wir auch für die tätig werden sollen. Sie haben uns das ok. gegeben für Mandanten und sie (Haftpflicht) die Gebühren zu übernehmen, so war das kein Problem. Aber du kannst ja versuchen, dort die Erhöhungsgebühr zu bekommen. Wenn sie die absetzen, dann müssen sie es ja auch begründen.
Reve hatte unser Mdt. nicht, schließe mich da aber Stine an. Die wird wohl keine Erhöung zahlen.
rosa

#4

27.06.2008, 11:28

Wieso die Haftpflicht? Du meinst als Rechnungsadressat nachher? JA
ja also die haftpflicht des mdten übernimmt die kosten für die abwehr der klage die die gegenseite eingereicht hat. verklagt sind fahrer, halter und haftpflicht. alle drei vertreten wir. zahlt dann die haftpflicht hier die erhöhung?

die reve zahlt die kosten die im widerklageverfahren entstehen (allerdings nur 2/3 aber das ist nicht so wichtig jetzt) also wir haben widerklage eingereicht, widerkläge sind wieder die DREI leute. zahlt dann die reve die erhöhung obwohl ja nur der halter VN der reve ist??
rosa

#5

27.06.2008, 11:29

Wenn sie die absetzen, dann müssen sie es ja auch begründen.
Reve hatte unser Mdt. nicht, schließe mich da aber Stine an. Die wird wohl keine Erhöung zahlen.
ok also bei haftpflicht versuchen und auf die antwort gespannt sein und bei reve versuchen und davon ausgehen, dass es nicht durch geht, richtig? :)
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