Entwurf KV - Abrechnung?
Hallo! Habe mal folgende Frage: Wir haben hier einen Kaufvertrag erstellt, da wir in der Sache als Rechtsanwalt aber schon tätig waren, dürfen wir den Vertrag hier nicht mehr beurkunden. Jetzt möchten wir den Entwurf gegenüber dem Mandanten abrechnen. Was nehme ich da denn für eine Gebühr??
Bei solchen Dingen vereinbaren wir mit den Mandanten vorher ein Honorar! Vielleicht solltet Ihr das beim nächsten Mal auch tun!
Wenn Du keinen GW hast, dann würde ich irgendwie 'ne Beratungsgebühr abrechnen.
Wenn Du keinen GW hast, dann würde ich irgendwie 'ne Beratungsgebühr abrechnen.
Liebe Grüße,
romex
romex