Entwurf KV - Abrechnung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Jady
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#1

08.06.2009, 10:07

Hallo! Habe mal folgende Frage: Wir haben hier einen Kaufvertrag erstellt, da wir in der Sache als Rechtsanwalt aber schon tätig waren, dürfen wir den Vertrag hier nicht mehr beurkunden. Jetzt möchten wir den Entwurf gegenüber dem Mandanten abrechnen. Was nehme ich da denn für eine Gebühr??
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romex
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#2

08.06.2009, 10:22

Bei solchen Dingen vereinbaren wir mit den Mandanten vorher ein Honorar! Vielleicht solltet Ihr das beim nächsten Mal auch tun!

Wenn Du keinen GW hast, dann würde ich irgendwie 'ne Beratungsgebühr abrechnen.
Liebe Grüße,
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