Hallo vielleicht könnt ihr mir helfen!
Ich brauche den Gegenstandswert bei Antrag auf vorläufige Benutzung der Ehewohnung und Einstweilige Anordnung?
Wo kann ich das nachlesen?
Habe bis jetzt nur gefunden für elterliche Sorge und Umgangsrecht.
Vielen Dank im Voraus
Einstweilige Anordnung
Moin,
habe gerade mal in mein Skript geschaut, da steht als Wert für Wohnungsbenutzung 2.000,00 EUR (isolierte Familiensache § 7 ZPO und zur Wertbestimmung § 24 S. 2 RVG i. V. m. § 53 Abs. 2 S. 2 GKG).
Habe mich aber noch nicht näher damit befasst. Lies einfach mal nach vielleicht kannst Du ja was damit anfangen. Ich mache nicht viel Familienrecht, daher nur diese Angaben.
Liebe Grüße Claudia
habe gerade mal in mein Skript geschaut, da steht als Wert für Wohnungsbenutzung 2.000,00 EUR (isolierte Familiensache § 7 ZPO und zur Wertbestimmung § 24 S. 2 RVG i. V. m. § 53 Abs. 2 S. 2 GKG).
Habe mich aber noch nicht näher damit befasst. Lies einfach mal nach vielleicht kannst Du ja was damit anfangen. Ich mache nicht viel Familienrecht, daher nur diese Angaben.
Liebe Grüße Claudia
Ja, ich habe ein Hobby. Ich lerne das Muster meiner Rauhputztapete auswendig. (Bernd das Brot)