Einstweilige Anordnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast

#1

17.08.2006, 14:24

Hallo vielleicht könnt ihr mir helfen!

Ich brauche den Gegenstandswert bei Antrag auf vorläufige Benutzung der Ehewohnung und Einstweilige Anordnung?

Wo kann ich das nachlesen?

Habe bis jetzt nur gefunden für elterliche Sorge und Umgangsrecht.

Vielen Dank im Voraus
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wifey
...ist hier unabkömmlich !
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#2

17.08.2006, 18:33

Ich helf mal :schieb en. Zu mehr reicht's leider nicht :-(
Viele Grüße

ich
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idefix
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#3

18.08.2006, 06:46

Moin,

habe gerade mal in mein Skript geschaut, da steht als Wert für Wohnungsbenutzung 2.000,00 EUR (isolierte Familiensache § 7 ZPO und zur Wertbestimmung § 24 S. 2 RVG i. V. m. § 53 Abs. 2 S. 2 GKG).

Habe mich aber noch nicht näher damit befasst. Lies einfach mal nach vielleicht kannst Du ja was damit anfangen. Ich mache nicht viel Familienrecht, daher nur diese Angaben.


Liebe Grüße Claudia
Ja, ich habe ein Hobby. Ich lerne das Muster meiner Rauhputztapete auswendig. (Bernd das Brot)
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