Einstweilige Anordnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Lulumaus
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#1

02.04.2008, 15:11

Was bekommen wir für eine Gebühr bei einem Antrag auf einstweilige anordnung? Eine normale 1,3 verfahrensgeb.?
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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#2

02.04.2008, 15:13

Kommt darauf an, vor welchem Gericht du bist. Beim SozG können auch Betragsrahmengebühren entstehen nach VV 3102. Beim VG sonst nach VV 3100.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
staedtehuepfer

#4

02.04.2008, 15:21

Im Verfahren über die Einstweilige Anordnung können alle Gebühren gesondert entstehen (vgl. Enders, 13. Auflage, Rn 1690)
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