Einstellung Bußgeldverfahren, Auferlegung d. Kosten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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SabineM
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#1

20.08.2010, 08:56

Ich hab da mal wieder ein Problem...

Unser Mandant hat einen Bußgeldbescheid bekommen vom Hauptzollamt. Nach längerem Hin und Her wurde die Sache durch uns eingestellt. Wir haben unsere Kosten der Rechtsschutzvers. in Rechnung gestellt. Diese fragt aber jetzt, ob nicht das Hauptzollamt zahlen müsse. Kann mir jemand helfen???
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LuzZi
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#2

20.08.2010, 09:08

Durch euch wurde die bestimmt net eingestellt ;)

Wonach ist denn eingestellt worden?
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Adora Belle
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#3

20.08.2010, 09:31

Du brauchst in jedem Fall erstmal eine Kostenentscheidung. Meist ist es ja bei Einstellungen Ermessenssache, wem die Kosten und notwendigen Auslagen auferlegt werden.
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