Einspruch wegen Steuerbescheid bei Finanzamt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sine
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#1

01.11.2007, 10:29

Hallo zusammen,

hier meine kurze Frage.

Haben für unseren Mandanten Einspruch + Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Finanzamt wegen eines Steuerbescheides für sein Wohnmobil beantragt. Nunmehr haben wir den Einspruch zurückgenommen.

Was kann ich denn da abrechnen. Gegenstandswert????

Bitte um Eure Vorschläge.

Viele Grüße

Sine :roll:
Janin

#2

01.11.2007, 10:41

würde den streitwert ansetzen, den das finanzamt von eurem mandanten gefordert hat.
Sine
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#3

01.11.2007, 10:48

ok, und eine 1,3 Geschäftsgebühr ???
Janin

#4

01.11.2007, 10:49

da bin ich derzeit ein wenig überfragt. vereinbaren in solchen sachen mit mandant immer gebührenvereinbarung. bin zur zeit auch nicht auf arbeit, dass ich mal schnell im gesetz nachschauen kann.

evtl. kann dir jemand anderes weiterhelfen.
StineP

#5

01.11.2007, 10:51

Ja, so wird es auch gehandhabt. Entscheidend ist der Wert, der in dem Bescheid zugrunde gelegt wird.

Ich empfehle aber, in Steuersachen grundsätzlich nach Stundenhonorar abzurechnen.
Sine
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#7

01.11.2007, 11:05

danke Euch!!!

Werd es so machen.

Grüße

Sine :lol:
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