Hallöchen!
Hab ein Problem! Kurze Schilderung der Sachlage: Wir haben gegen unseren Mandanten MB beantragt, er hat gegen MB Widerspruch eingelegt.
Im schriftlichen Verfahren erging gegen ihn ein VU gegen dass er Einspruch eingelegt hat. Einspruch wurde vom Gericht verworfen.
Frage: Gibt es irgendwelche Gebühren, die nur im Einspruchsverfahren abzurechnen bzw. im KFA festzusetzen sind?
Einspruch gegen VU
DAfür gibt es nicht noch zusätzliche Gebühren, nur eine 1,3 Verfahrensgebühr und eine 0,5 Terminsgebühr (gibt es auch im schriftlichen Verfahren). Zwei Mal die Auslagen und die Anrechnung nicht vergessen.
MfG Sandra
MfG Sandra
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 63
- Registriert: 23.08.2006, 10:27
- Wohnort: Mosbach
würde ich auch so machen.
liebe grüße
sandra
liebe grüße
sandra