Einspruch gegen VU

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast

#1

08.09.2006, 10:54

Hallöchen!

Hab ein Problem! Kurze Schilderung der Sachlage: Wir haben gegen unseren Mandanten MB beantragt, er hat gegen MB Widerspruch eingelegt.
Im schriftlichen Verfahren erging gegen ihn ein VU gegen dass er Einspruch eingelegt hat. Einspruch wurde vom Gericht verworfen.

Frage: Gibt es irgendwelche Gebühren, die nur im Einspruchsverfahren abzurechnen bzw. im KFA festzusetzen sind?
Gast

#2

08.09.2006, 13:25

DAfür gibt es nicht noch zusätzliche Gebühren, nur eine 1,3 Verfahrensgebühr und eine 0,5 Terminsgebühr (gibt es auch im schriftlichen Verfahren). Zwei Mal die Auslagen und die Anrechnung nicht vergessen.

MfG Sandra
Sandra-Andrea
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#3

08.09.2006, 13:44

würde ich auch so machen.

liebe grüße
sandra
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Melanie
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#4

08.09.2006, 20:11

:zustimm
Viele Grüße

Melanie :pcwink
evelyn m.
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#5

11.09.2006, 11:31

anrechnung der gebühr nach 3305 nicht vergessen...
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
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