Einspruch gegen VB - Urteil = Aufhebung VB

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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BeaBunny
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#1

30.11.2010, 22:07

Guten Abend...Ihr da draußen...

Folgender Fall:
Wir haben MB beantragt, dann ist auf unseren Antrag auch der VB ergangen, doch die Antragsgegnerin hat dann gegen den VB Einspruch eingelegt...

Haben jetzt das Urteil erhalten, wonach der Vollstreckungsbescheid aufgehoben worden ist.

Tjaaaaaaaaaaaaa...habe folgende Abrechnung erstellt:

Mahnverfahren:
0,5 VG 3305 MB
1,0 VG 3308 VB
PTG
Umsatzsteuer

Verfahren vor Zivilgericht:
1,3 VG 3100
abzgl. 0,5 VG 3305
1,2 TG 3102
PTG
Umsatzsteuer

Hab also die Gebühr für den VB nicht angerechnet, weil ich meine, dass die halt entstanden ist (VB wurde ja erlassen) und da halt keine Anrechnung vorzunehmen ist.

LAG ich denn da auch richtig?

MFG

Bea
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sunshine24
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#2

30.11.2010, 22:11

Jep richtig ... die "VB-Gebühr" ist angefallen und auch nicht anzurechnen.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
SH28111977
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#3

30.11.2010, 22:15

hallo bea,

also meine rechnung würde wie folgt aussehen:

Mahnverfahren:
1,0 VG 3305 MB
0,5 VG 3308 VB
PTG
Umsatzsteuer

Verfahren vor Zivilgericht:
1,3 VG 3100
abzgl. 1,0 VG 3305
1,2 TG 3102
PTG
Umsatzsteuer

Die VB-Gebühr nach 3308 VV RVG wird nicht angerechnet und bleibt bestehen. Hast Du die Sätze MB/VB verwechselt?

LG
sh
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#4

30.11.2010, 22:16

Oh, das ist mir gar nicht aufgefallen ... dann so wie sh :wink:
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
BeaBunny
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#5

01.12.2010, 13:19

:auslach Richtig...genau umgekehrt...hab wohl gepennt *g*

Aber dann bin ich beruhigt;-), dass die VB-GEbühr (nur 0,5 und nicht 1,0) nicht angerechnet wird! Supi.... :thx
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