Einigungsgebühr aus welchem SW

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Inara
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#21

15.07.2010, 16:13

ok, da ich zuerst auch von ausgegangen bin, dass SW aus 1.000 mach ich dat jetzt so.

Ansonsten Danke an Euch alle... @ gkutes danke, den Leitsatz schreib ich mir hinter die Ohren (versuchs zumindest :oops: )
Inara
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#22

15.07.2010, 16:15

da kam keine Begründung dazu!!! nix, gor nix
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#23

15.07.2010, 16:16

also nochmal nicht der Zahlungsbetrag, sondern der Wert über den man sich einigt,(nicht der Wert auf den man sich einigt) d.h. der Wert der durch Einigung erledigt ist,...kurz: Gesamtwert (hier: 5000,00 €) und nicht Erledigungswert (hier: 1000,00 €)
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Curry
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#24

15.07.2010, 16:19

Olesik21, das stimmt schon, was du sagst. Hier wurde aber nur ein Vergleich über 1000€ geschlossen, woraufhin 500€ gezahlt werden sollten. Über die 4000€ wurde ein Verzicht erklärt.

Meiner Meinung nach wurde sich nur über die weiteren 4000€ verglichen, wenn der Verzicht im Vergleich erklärt wurde. Wenn ein VerzichtsURTEIL erging, dann wurde sich über die 4000€ eben nicht verglichen und es fällt keine EG an. Hier wurde aber offensichtlich der Verzicht im Vergleich erklärt, weshalb ich die Festsetzung nicht ganz nachvollziehen kann.
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#25

15.07.2010, 16:19

ja aber wenn du das jetzt so machst ist das doch falsch????,...wenn du sagst das du dir den Leitsatz von gkutes hinter die Ohren schreibst dann hast du doch dir selber wiedersprochen? oder seh ich das jetzt falsch? gkutes hat doch genau dasselbe gesagt was ich auch gesagt habe?
Inara
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#26

15.07.2010, 16:22

oh man stimmt ja, hab ich mir wirklich widersprochen.... ich nehm jetzt den SW aus 5.000 und das Gericht soll sich melden, wenns nicht einverstanden ist.

DAnke Euch, muss das jetzt noch fertig machen, und gleich Feierabend. LG
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#27

15.07.2010, 16:25

hier ein fallbeispiel aus meinen Unterlagen aus der Schule

Forderung von 35.000 € wird eingeklagt. Rechtslage wird zwischen beiden Anwäöten und dem Gericht ausführlich erörtert. Vor Gericht wird en Vergleich in Höhe von 17.000 € geschlossen. ....

Restbetrag fällt weg)

So lt. Abrechnung haben wir eine Einigungsgeb. aus 35.000 € berechnet.

Ist doch fast dasselbe oder seh ich das falsch curry?
Inara
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#28

15.07.2010, 16:26

also finde ich auch, dass das fast dasselbe ist.
Olesik21
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#29

15.07.2010, 16:29

ja dann mach das so^^ wenn das gericht nicht einverstanden ist,...ist es meine schuld^^ aber ich bin mir eigentlich 100 % sicher
Inara
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#30

15.07.2010, 16:32

oki doki....

wünsche Euch allen noch einen schönen Abend.
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