Einigungsgebühr aus welchem SW

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
gkutes

#11

15.07.2010, 15:48

Ach so, wir sind nicht ortsanässig und haben unseren Kanzleisitz auch nicht beim zuständigen Gericht gehabt, deshalb Fahrkosten und Abwesenheit.
es kommt darauf an, wo der Mandant wohnt!!!!!!!

also Vergleichswert niedriger hab ich jetzt schon so gesehen, deswegen hat mich das jetzt nicht so sehr gewundert. Oder ist es wirklich ein mehrwert?
edit - aha, Verzicht also. Na dann ist das ja dann klar mit dem Wert. Stimmt also alles.
Olesik21
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#12

15.07.2010, 15:55

wieso ist doch leicht zu merken? nie den erledigungswert sondern den gesamten Gegenstandswert...steht auch so in meinen Unterlagen^^
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Curry
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#13

15.07.2010, 15:57

Olesik21, es gilt aber hier dann trotzdem nur der Wert von 1000€ - da nur über die 1000€ ein Vergleich geschlossen wurde. Es sollen statt der 1000€ nur 500€ gezahlt werden. Über den Rest wurde ein Verzicht erklärt, darüber wurde sich also nicht verglichen.
Curry

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gkutes

#14

15.07.2010, 16:00

genau - die eselsbrücke ist nämlich auch " nicht der Wert auf den sich geeinigt wird, sondern der Wert des Gegenstandes über den sich geeinigt wird"
Inara
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#15

15.07.2010, 16:01

es gibt manchmal Dinge die eben nie hängen bleiben :oops: das ist genauso etwas, wie, wenn ich Anlagen schreiben will, immer zuerst Analagen schreib, ist irgendwie so drin, einfach merkwürdig :oops:

ok, also doch SW für Vgl aus 1.000

Merci Leute
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#16

15.07.2010, 16:03

ja das ist mir schon klar es sollen nur statt 5000 , 1000 € gezahlt werden,...auf den Restbetrag wird verzichtet,...deswegen entsteht trotzdem die Einigungsgebühr aus den Wert von 5000 € und nicht aus den Erledigungswert von 1000 €,...
hab das zumindest so gelernt und habs auch sofort verstanden^^
Inara
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#17

15.07.2010, 16:03

also die Meinungen gehen aber hier auseinander... :|
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Curry
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#18

15.07.2010, 16:08

Also jetzt komm ich auch grad ins grübeln. Der Verzicht wurde ja im Vergleich erklärt und es ist kein Verzichtsurteil ergangen, oder? Dann wurde sich ja eigentlich auch über die 4000€ verglichen. Hat das Gericht die Streitwertfestsetzung irgendwie begründet?
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#19

15.07.2010, 16:09

Nee, nee die KR ist richtig. Der Vergleichsstreitwert wurde doch auf 1.000,00 € festgesetzt, daher kann man nicht 5.000,00 € für die Einigungsgebühr ansetzen. Ansonsten so wie gkutes.
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#20

15.07.2010, 16:13

Naja, aber nur weil das so festgesetzt wurde, heißt das ja nicht, dass es so richtig ist ;) Deshalb würde mich die Begründung des Gerichts interessieren.
Curry

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