Einfache Verkehrsunfall

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Yasmina
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#1

05.10.2010, 11:04

Hallo,
hab noch nie eine Verkehrsunfallakte abgerechnet u. hab hier viel gelesen, dass ich ganz verwirrt bin. Wann rechnet man nach die Grundgebühr 5100 usw. und wann nach 2300?
Mandant hat einen Verkehrsunfall. Wir sollen Schadensersatzansprüche geltend machen. Es kam aber gar nicht dazu.

Wir haben also Deckungszusage v. RS bekommen, dann haben wir Akteneinsicht beantragt u. dann die gegnerische Versicherung angeschrieben u. dann wurde das Verfahren nach § 47 OWIG eingestellt.
Wie rechne ich ab? Ich habe keinen Gegenstandswert :-(
Wäre für ne Antwort dankbar..
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Liesel
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#2

05.10.2010, 11:08

Wie lautete denn euer Auftrag? Was habt ihr an die gegnerische Versicherung geschrieben? Warum habt ihr keine SchaE-Ansprüche beziffert, wenn das OWi-Verfahrens eingestellt wurde?
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misspinky1984
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#3

05.10.2010, 11:09

Habt ihr den Mandaten im Ordnungswidrigkeitenverfahren (Nr. 5100 VV RVG ff) oder im Zivilverfahren, sprich Geltendmachung der Schadensersatzansprüche (Nr. 2300 VV RVG) vertreten??
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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misspinky1984
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#4

05.10.2010, 11:11

Solltet ihr den Mdt. im Owi-Verfahren vertreten haben, musst Du mal im Bußgeldbescheid schauen, was für ein Bußgeld den Mdt. erwartet hat.

Im Zivilverfahren errechnet sich Euer Gegenstandswert nach den geltend zu machenden Schadensersatzansprüchen (Reparaturkosten, Kosten des Gutachters, Nutzungsausfall, etc pp).
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Adora Belle
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#5

05.10.2010, 11:12

Teil 2 betrifft die außergerichtliche Geltendmachung von Forderungen - das ist das Zivilrecht.
In Teil 5 ist die Vergütung des Verteidigers im Bußgeldverfahren geregelt.

Deine erste Frage ist - wofür seid Ihr beauftragt? Die zweite - wofür ist Deckungsschutz von der RS zugesagt? Und die dritte - was habt Ihr gemacht?

Bisher sehe ich hier die Geschäftsgebühr 2300 für die Geltendmachung des SE-Anspruchs gegenüber der gegnerischen HPV. Die kann bei der RSV abgerechnet werden, wenn dafür Kostendeckung gegeben war, und der Gegner die Zahlung (berechtigerterweise ?) abgelehnt hat.

Wenn Ihr für das Bußgeldverfahren nicht mandatiert wart, gibt es für den AE-Antrag nix extra. Falls doch, Abrechnung nach Teil 5. Dann kommt es darauf an, wie weit Eure Tätigkeit ging.
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#6

05.10.2010, 11:44

vielen Dank an Euch...

Das ist ja das Problem, aus der Akte ergibt sich nichts u. Chef ist in Urlaub. Der Vertreter hat keine Ahnung wie ich. Also aus der Akte ergibt sich
- Kostendeckungsanfrage, RS hat Kostendeckung erteilt.
- Ein Schreiben an die Haftpflichtversicherung der Gegenseite, wonach Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden sollen, die jedoch nicht beziffert sind, weil es ein kl. Schaden ist (2 Autos kollidierten miteinander)
- Dann kam ein Fragebogen von der gegn. Versicherung, wonach der Unfallhergang geschildert werden soll
- Dann kam v. Regierungspräsidium ein wisch, dass das verfahren eingestellt wurde nach § 47 Owig...
thats all :-)

Mein Problem ist, ich weiss nicht, wo ich den Streitwert herkriegen soll :-(
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#7

05.10.2010, 11:51

Wir haben für Tatsacheninstanz deckungszusage bekommen...
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Adora Belle
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#8

05.10.2010, 11:59

Bitte zurück zu #5. Deine letzten Posts beantworten alle diese Fragen nicht. Wem gegenüber willst Du denn überhaupt abrechnen? Und ist die Akte jetzt schon abgeschlossen? Warum soll jetzt abgerechnet werden, wenn noch überhaupt nix klar ist? Geht es um einen Vorschuß bei der RSV?

Fragen über Fragen...

Übrigens kann man auch kleine Schäden beziffern.
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Liesel
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#9

05.10.2010, 11:59

Yasmina hat geschrieben:Wir haben für Tatsacheninstanz deckungszusage bekommen...
Zivil- oder bußgeldrechtliche Angelegenheit?

Wieso habt ihr den SchaE nicht beziffert, wenn das OWi-Verfahren eingestellt wurde? Hat denn der Mandant keinen Kostenvoranschlag o. ä. vorgelegt?
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#10

05.10.2010, 12:23

Adora Belle, das Verfahren ist abgeschlossen u. wir wollten gegenüber der RS abrechnen. Naja, egal. muss die Akte halt warten, bis chefe wieder da ist... Danke Dir trotzdem u. superschönen Tag...


Wenn ich es wüsste Liesel... bin hier nur der Aushilfsdepp :-( Auch Dir einen lieben Dank u. schönen Tag...
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