Brauche Hilfe :-(

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Reno100
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#1

19.10.2010, 13:54

Hab Beschluss vom Bundesfinanzhof vorliegen und soll e. KfA (II. Instanz = Nichtzulassungsbeschwerde) erstellen.

Als Stichwort hat mein Chef "überlanges Verfahren" angegeben und möchte natürlich wissen, ob es dafür auch extra Geld für ihn gibt.

Mein Problem: Hatte noch nie eine KfA an Finanzgericht gestellt. Wie sieht dann meine Rechnung aus? Wirklich BÖHMISCHE DÖRFER für mich

Kann mir jedeman helfen?
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LuzZi
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#2

19.10.2010, 13:58

Finanzgerichtsverfahren werden nicht nach 3100 pp. abgerechnet, sondern nach 3200 pp. Für ein überlanges Verfahren gibts nix.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Liesel
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#3

19.10.2010, 13:59

Du bekommst hier nur die 3504 in Höhe von 1,6. Ob es ein "überlanges Verfahren" war, spielt keine Rolle.

Übrigens wäre eine andere Überschrift hilfreich für andere, die später mal so ein Thema suchen.
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Reno100
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#4

19.10.2010, 16:34

Super vielen Dank!

also mein KfA an das FA lasse ich nach § 149 FGO festsetzen und die Rechnung sieht so aus:

1,6 Verfahrensgebühr § 3504 VV RVG
Pauschale für Post + Tele Nr. 7002 VV RVG
19 % Umsatzstuer Nr. 7008 VV RVG

Richtig?

LG
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LuzZi
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#5

19.10.2010, 17:18

Sieht gut aus :)
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NORTHERN DINO
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#6

19.10.2010, 17:55

:mrgreen:
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