Kann mir jemand helfen?
Klage wurde gewonnen und die aussergerichtliche Geschäftsgebühr mit eingeklagt.
ist diese nun beim KFA hälfig in Abzug zu bringen?
und ist der Abzug vor der Umsatzsteuer hinzuzählung oder danach vorzunehmen.
danke
brauche hilfe bei KFA
- Liesel
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Vielleicht wäre es gut, wenn der Sachverhalt mal deutlich dargestellt wird. Es nützt nichts, wenn du schreibst, daß die außergerichtliche GeschG mit eingeklagt wurde. Es kommt darauf an, was tituliert ist.
Wenn die komplette GeschG tituliert ist, mußt du sie im KfA zur Hälfte auf die VG anrechnen. Ist dagegen nur der nichtanrechenbare Teil tituliert, erfolgt keine Anrechnung.
Wenn die komplette GeschG tituliert ist, mußt du sie im KfA zur Hälfte auf die VG anrechnen. Ist dagegen nur der nichtanrechenbare Teil tituliert, erfolgt keine Anrechnung.
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Die GG hat in dem KFA ohnehin nichts zu suchen. Wenn die GG in voller Höhe eingeklagt und somit tituliert worden ist, erfolgt Anrechnung auf die Verfahrensgebühr, nicht auch der USt.. Letztere wird also erst nach der Anrechnung ermittelt.
Edith sagt: Liesel war schneller...
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~ Grüßle ~
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aber genauso habe ich es gemacht???
GG wurde eingeklagte und steht im VU.
die hälfte habe ich von der VG abgezogen und nun eine nachricht von gericht, dass die Addition und die Mwst zu prüfen seien???
GG wurde eingeklagte und steht im VU.
die hälfte habe ich von der VG abgezogen und nun eine nachricht von gericht, dass die Addition und die Mwst zu prüfen seien???
aber genauso habe ich es gemacht???
GG wurde eingeklagte und steht im VU.
die hälfte habe ich von der VG abgezogen und nun eine nachricht von gericht, dass die Addition und die Mwst zu prüfen seien???
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- Liesel
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Stell doch deine Berechnung mal ein.
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der gegenstandswert der GG war niedrig als im Klageverfahren
Gegenstandswert: 4.361,09 EUR
1,3 Verfahrensgebühr, § 13 I RVG, Nr. 3100 VV 354,90 EUR
0,5 Terminsgebühr, § 13 I RVG, Nr. 3105 VV 136,50 EUR
Auslagenpauschale für Post- und
Telekommunikationsdienstleistungen, Nr. 7002 VV 20,00 EUR
Zwischensumme 511,40 EUR
Abzüglich anzurechnende außergerichtliche Geschäftsgebühr - 159,25 EUR
Zwischensumme 380,18 EUR
19% Umsatzsteuer (MwSt.) aus 380,18 EUR, Nr. 7008 VV RVG 72,23 EUR
Endsumme 452,41 EUR
Gegenstandswert: 4.361,09 EUR
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Zwischensumme 511,40 EUR
Abzüglich anzurechnende außergerichtliche Geschäftsgebühr - 159,25 EUR
Zwischensumme 380,18 EUR
19% Umsatzsteuer (MwSt.) aus 380,18 EUR, Nr. 7008 VV RVG 72,23 EUR
Endsumme 452,41 EUR
- Liesel
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Aus welchem Wert hast du denn die GG berechnet?
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