Brauche bitte Hilfe bei KFA

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sleepy
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#1

22.06.2010, 09:48

Guten Morgen ihr lieben.

Folgendes Problem:

Unsere Mandantin ist Vermieterin. Eine Mieterin von ihr zahlte nicht und zog in einer "Nacht-und-Nebel-Aktion aus. Ok.
Wir haben dann MB beantragt. Von der Schuldnerin keine Reaktion.
Als wir den VB erlassen haben wollten, kam von der Schuldnerin ein Widerspruch.
Das Verfahren wurde dann an das zuständige Gericht abgegeben.
Klage eingereicht, Klagebegründung geschrieben ... nichts geschah.
Dann erging ein VU gegen die Beklagte. (da kein Termin anstand, gehe ich davon aus, das sie die Verteidigungsbereitschaft nicht angezeigt hatte.)
Gegen dieses VU legte sie dann "Widerspruch" ein. Das Gericht schrieb ihr dann, dass es wohl Einspruch sein sollte und beraumte einen Termin an.
Diesen Termin haben sowohl wir als auch die Beklagte dann wahrgenommen.
Es wurde ein Vergleich geschlossen. Ohne Widerspruchsfrist.
Die Kosten sind wie folgt aufgeteilt: Klägerin 15 % und Beklagte 85 % der Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs.

Nun soll ich nen KFA machen. Es ist sozusagen mein erster und in der Schule hatten wir das noch nicht. Im Moment bastel und knabber ich mich da so durch. Hab auch schon was fertig, bin mir aber nicht sicher. :oops:

Vorschlag:
Streitwert: 2341,70 €

Mahnverfahren
1,0 VG Nr. 3305 VV RVG = 161,00 €
PuT Nr. 7002 VV RVG = 20,00 €
Gericht
1,3 VG Nr. 3100 VV RVG = 209,30 €
abzügl. Anrechnung 3305 auf 3100 = - 161,00 €
0,5 TG Nr. 3105 VV RVG wegen VU = 80,50 €
1,2 TG Nr. 3104 VV RVG (mündl. Verhandl.) = 193,20 €
1,0 EG Nr. 1003 VV RVG (Vergleich) = 161,00 €
PuT Nr. 7002 VV RVG = 20,00 €
Fahrtkosten Nr. 7003 VV RVG = 14,10 €
Zwischensumme = 698,10 €
19 % Umsatzsteuer aus 698,10 € = 132,64 €
Endbetrag = 830,74 €

Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob in diesem Fall die Kosten der Säumnis auch die Beklagte zu tragen hat? :oops:

So, nun dürft ihr mich zerfleischen :| ... ich hoffe ich lag nicht allzu falsch :?
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Liesel
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#2

22.06.2010, 09:51

Außer der 0,5 TG (wegen VU) ist dein Antrag richtig. Die 0,5 TG bekommst du nicht neben der 1,2 TG.

Wenn du Fahrtkosten geltend machst, kannst du evtl. auch noch Abwesenheitsgeld beantragen.
LEBE DEN MOMENT

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(UNHEILIG)
gkutes

#3

22.06.2010, 09:52

wenn nach dem VU noch eine Verhandlung stattfindet, dann erhöht sich die 0,5 TG auf 1,2 TG. Du kannst also nur eine 1,2 TG (und nicht 0,5 und 1,2) geltend machen.

bei Fahrtkosten gibt es immer noch Abwesenheitsgeld 7005.

ansonsten ist der KFA richtig (wobei zum SW nichts gesagt werden kann)
Zuletzt geändert von gkutes am 22.06.2010, 09:55, insgesamt 1-mal geändert.
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#4

22.06.2010, 09:54

.. genau die 0,5 Terminsgebühr muss raus...

zack, zack macht da papa!!!!!!!!!!!!! :mrgreen:
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Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.

Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
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Sleepy
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#5

22.06.2010, 09:55

Ui, prima :D

Vielen lieben Dank euch beiden :)

Abwesenheitsgeld ... da gugg ich gleich mal.

Ok, ich nehme die 0,5 TG raus ... der Streitwert wurde vom Gericht so festgelegt.

:thx
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Fräulein Schnürschuh
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#6

05.07.2010, 14:26

Ich hätte auch gleich noch eine Frage hierzu. Sachverhalt:

Waren für Mandant außergerichtlich tätig. Gegner hat nicht bezahlt, Widerspruch eingelegt und ab ins streitige Verfahren. Dort war dann Termin und es wurde ein Vergleich geschlossen. Laut Vergleich trägt jede Partei die Einigungsgebühren selbst. Könnt ihr bitte mal drüber schauen?

Mahnverfahren
1,0 VG 3305 VV RVG
- anzurechnen 0,65 GG Nr. 2300 VV RVG
PTP
str. Verfahren
1,3 VG Nr. 3100 VV RVG
- anzurechnen 1,0 VG Nr. 3305 VV RVG
1,2 TG Nr. 3104 VV RVG
PTP
Umsatzsteuer
Der rosa Elefant in meinem Schrank sagt, die Realität lügt. Bild
gkutes

#7

07.07.2010, 17:26

ja, passt so, wenn die GG auch geltend gemacht wurde
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