Bitte um Hilfe

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Meli1982
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#1

24.06.2010, 09:54

Hallo Ihr Lieben

folgender Sachverhalt

Wir vertreten den Beklagten. Dieser bekommt ne Klageschrift und beauftragt uns mit der Klageerwiderung und zur Führung des Verfahrens. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage stehen die Erfolgssaussichten sehr schlecht so dass mit Mandant besprochen wird, dass keine Klageerwiderung gefertigt werden wir und Versäumnisurteil ergehen wird gegen unseren Mandanten.

Wie wäre da abzurechnen doch nur die Verfahrensgebühr oder????
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LuzZi
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#2

24.06.2010, 09:56

Ja.

Bitte das nächste Mal den Thread etwas aussagekräftiger bennenen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Liesel
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#3

24.06.2010, 09:59

Habt ihr euch denn überhaupt schon beim Gericht angezeigt?
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gkutes

#4

24.06.2010, 10:04

mE nur eine reduzierte Gebühr.
eine Anzeige bei Gericht ist nicht von nöten für den Anfall der Gebühr
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Carmenzita
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#5

24.06.2010, 10:06

jup, nur ne reduzierte VG
Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.

Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
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#6

24.06.2010, 10:08

dem würde ich auch zustimmen, nur eine reduzierte VG
Meli1982
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#7

24.06.2010, 10:20

Wir sind bei Gericht angezeigt als Prozessbevollmächtigte

Wie meint Ihr ne reduzierte Verfahrensgebühr??? Nr. RVG??????
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LuzZi
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#8

24.06.2010, 10:21

3101
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Liesel
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#9

24.06.2010, 10:25

Meine Frage bezog sich eben darauf, ob 3100 oder 3101.
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(UNHEILIG)
gkutes

#10

24.06.2010, 11:18

ja, aber auch mit Vertretungsanzeige gibt es nur eine 3101
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