bitte hilfe!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast

#1

12.11.2007, 15:37

Hallo,

ich bin im 1. Lehrjahr also habe im August angefangen und mein Chef hat mir jetzt eine Gebührenrechnung diktiert die ich auch geschrieben habe, aber ich habe leider gar keine Ahnung wie ich aus einem GW von 3.087,03 EUR eine 1,3 geschäftsgebühr rausrechne also wie genau die rechnung geht. könntet ihr mir weiter helfen?
In der schule haben wir das noch net gemacht!

LG bunny19899
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jacqueline k
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#2

12.11.2007, 15:41

Dafür gibt es Gebührentabellen. Eine 1,3 Geschäftsgebühr aus 3.087,03 EUR sind 282,10 EUR.

Hinzu kommen 20,00 Auslagenpauschale und die Mehrwertsteuer. Du müsstest also auf ingesamt 359,50 EUR brutto kommen.

Schaffst du schon.

Außerdem herzlich willkommen hier!:wink1
:blumen
Blumige Grüße
Suza
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#3

12.11.2007, 15:44

Also du rechnest so ab:

GW: 3.087,03

1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG = 282,10 €
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG = 20,00 €
Zwischensumme = 302,10 €
zzg. Mwst 19 % = 57,39 €
Endsumme = 359,49 €

Ich hoffe das ich dir helfen konnte :-)
Gast

#4

12.11.2007, 15:44

Dankeschön!

Eine Frage hätte ich noch! In der Gebührentabelle steht ja nicht "mein GW" drin d.h. wie genau kommst du auf diese 282,10????
Sorry für die dummen Fragen!

LG bunny19899
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Zauberdrops
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#5

12.11.2007, 15:46

auch :welcome

du hast doch bestimmt irgendwo eine gebührentabelle rumfliegen auf deinem schreibtisch, oder? das ist so ein kleines heftchen, etwas kleiner als DinA4. da stehen die gebühren alle drin.

edit: grmpf. da warst du schneller als ich. :wink:

berechnet wird pauschal, d. h. du hast den GW 3.087,03 € und nimmst dafür die 1,3 gebühr, die in der zeile "wert bis 3.500,00 €" steht.

bist du denn mit deinem chef alleine?
Zuletzt geändert von Zauberdrops am 12.11.2007, 15:47, insgesamt 2-mal geändert.
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Cora[/b][/i]

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Lucilla
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#6

12.11.2007, 15:46

Du nimmst immer den nächst höheren
Ich weiche nicht zurück, ich nehme Anlauf...
Gast

#7

12.11.2007, 15:48

ja ich bin leider mit meinem chef alleine und er kommt heut auch nicht mehr ins büro deswegen kann ich ihn auch nicht fragen. ich schaun mal nach ob ich sowas finde! danke für die antworten.

LG bunny19899
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#8

12.11.2007, 15:48

Da steht doch Wert bis .. €. Da guckst du dann einfach bei 3.500 €, da du ja über 3.000,-- € schon drüber liegst und schon hast du den Wert ;)

Macht - wie meine Vorrednerinnen schon sagten - 282,10 €
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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