Beschwerde -Streitwert

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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pepe
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#1

05.07.2013, 16:58

Hallo Zusammen,

Wir stellen nach gewonnener Klage und abgewiesener Widerklage den Kostenfestsetzungsantrag.
Gegenseite legt nun Beschwerde gegen den vom Gericht im Urteil festgesetzten Streitwert ein. Wir schreiben, dass das alles Unsinn ist.
AG hilft der Beschwerde nicht ab und legt diese dem zuständigen LG vor. Die verwerfen die Beschwerde als unzulässig.

Bekommen wir dafür extra Gebühren. Wenn ja welche und zu welchem Streitwert?
:thx
Randfichte72
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#2

05.07.2013, 17:04

Ich würde für das Beschwerdeverfahren Streitwertfestsetzung beantragen.
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Anahid
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#3

08.07.2013, 10:14

Der Streitwert dürfte die Differenz zwischen dem festgesetzten und beantragten Streitwert sein. Im Zweifel aber wie #2.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Lori79
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#4

14.09.2017, 10:18

Hallo Ihr Lieben,
ich will gegen die Festsetzung des Streitwertes aus dem Urteil BEschwerde einlegen: Folgender Sachverhalt : Kläger verklagt unseren Mandanten (Beklagter) auf Räumung der Wohnung. Unser Mandant hat ein Zimmer untervermietet. Die Miete beträgt 420,00 €. Unser Mandant bekommt 130,00 € als Untervermieter. Das Gericht setzt 12 x 130 € fest (in der Klageschrift so beantragt). Meines Erachtens müssen aber die 420, € + 130 x 12 festgesetzt oder zumindest 420 € x 12.
2. Frage lege ich sofortige BEschwerde oder Beschwerde ein?
3. Ich lege die Beschwerde doch beim erstinstanzlichen Gericht ein. Muss ich volles Rubrum nehmen? oder reicht es aus, wenn ich schreibe lege ich gegen die Festsetzung des Streitwertes aus dem urteil vom ... Beschwerde ein.
Danke Euch
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