Berufung zurückgewiesen - Kosten?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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samara
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#1

23.02.2009, 06:03

HI! Wir haben Berufung eingelegt, die ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen wurde. Dafür haben wir 1,6 VG abgerechnet. Mehr nicht. Die Gegenseite macht jetzt eine 2,2 VG (drei Beklagten) und eine 1,2 TG nach VV 3203 geltend. Ich meine, dass die TG nicht entstanden ist.

Wer hat hier Recht? HILFE!!
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NORTHERN DINO
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#2

23.02.2009, 08:15

Ist die Berufung gem. § 522 II ZPO zurückgewiesen worden durch einstimmigen Beschluss? Dann gibt es keine TG.
~ Grüßle ~
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samara
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#3

23.02.2009, 12:54

Wenn der gegnerische RA den Fahrer / Halter und die Versicherung vertreten hat, bekommt er dann auch in einem Verkehrsunfallprozess eine 0,6 Erhöhungsgebühr?
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Smilie
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#4

23.02.2009, 12:56

Erhöhungsgebühr ja - kommt drauf an, wie wiele weitere Auftraggeber er hatte.

Wenn Halter + Fahrer + Versicherung - dann eine 0,6er Erhöhung.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

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#5

23.02.2009, 14:37

sobald ein Telefonat zwischen den Prozessbeteiligten stattgefunden hat, kann eine TG geltend gemacht werden. Falls dies nicht der Fall ist, gibts keine!
Grüßle Sassi

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[color=#FF40BF]Accusare se nemo debet. (Niemand muss sich selbst belasten)[/color]
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