Berufung sofort zurückgenommen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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paula08
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#1

03.09.2009, 09:22

hallo, habe schon wieder eine sache, an der ich hänge.

die ggs ist gegen das urteil in berufung gegangen. eine erwiderung von unserer seite ist nicht erfolgt, da die ggs die berufung dann auch schon wieder sofort zurückgenommen hat.

das gericht hat der ggs die kosten auferlegt.

will jetzt den kostenfestsetzungbeschluss machen.....kann ich da trotzdem eine 1,6 VfG ansetzen?????
Jimmy
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#2

03.09.2009, 09:28

Ich weiß jetzt nicht, ob das Urteil vom BGH noch aktuell ist, aber lt. BGH vom 03.07.2007 (VI ZB 21/06) fällt nur eine 1,1 Verfahrensgebühr nach 3201 an, wenn der Zurückweisungsantrag vor Zustellung der Berufungsbegründung gestellt wird.
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Kasimir1603
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#3

03.09.2009, 09:37

Habt ihr euch schon bestellt gehabt für die Berufungsinstanz? Wenn ja, gibbet vor Zustellung der Berufungsbegründung lediglich eine reduzierte 1,1 VG.
Ciao Kasi

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#4

03.09.2009, 09:41

:zustimm # 2 + 3.
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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gkutes

#5

03.09.2009, 09:42

Man braucht sich noch nicht einmal bestellt zu haben, um die 1,1 verdient zu haben.
Wenn du noch keine Anträge gestellt hast (und das kannst du erst nach Eingang der Berufungsbegründung) kann gibbet wie gesagt ne 3201
paula08
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#6

03.09.2009, 09:43

nee, wir haben uns eben noch nicht bestellt gehabt, das ist ja das blöde.....also bleibt es lediglich bei der 1,1....ja??????
Jimmy
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#7

03.09.2009, 09:48

:genau
gkutes

#8

03.09.2009, 10:01

nur noch mal zur klarstellung: auch mit Bestellung würdest du nur eine 1,1 bekommen!
Jara
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#9

03.09.2009, 10:36

GENAU gkutes ;-)))
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