Berufung am Sozialgericht -welche Gebühren?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast

#1

17.05.2007, 22:19

Hallo alle zusammen!!

Ich muss eine Berufung ans Sozialgericth machen welche Gebühren muss ich da nehmen?

:shock: Werden dann bereits gezahlte Kosten von der Rechtschutz als Guthaben abgezogen oder nicht?

Sorry ich bin auf diesem Gebiet leider eine totale Niete :?
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j3NN
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#2

18.05.2007, 05:26

Welche Gebühren genau meinst du`? RVG oder GKG?

Also GKG gar keine und RVG die 320x weiss nun leider nicht genau welche Ziffer das ist, halt die im Berufungsverfahren, ich glaube das sind 300 € oder so.

Und das mit dem Guthaben versteh ich grad irgendwie net so wirklich ;)

Wennse zu viel gezahlt haben in der I. Instanz, dann würd ichs auch abziehen
Was ist der Unterschied zwischen Gott und Juristen? - Gott denkt nicht, dass er Jurist ist.

Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine: "Wie geht's?"
Sagt der andere: "Ich kann nicht klagen."
StineP

#3

18.05.2007, 08:07

J3NN - die Frage mit dem GKG war ja nun wirklich nicht besonders hilfreich..

RVG:


Berufung: Nr. 3204 VV RVG (Verfahrensgebühr) und nach Nr. 3205 VV RVG (Terminsgebühr)

Es entsteht durch die gegenüber der RSV bereits erteilte Abrechnung KEIN Guthaben.

Vielmehr wird die Häflte der dort bereits abgerechneten Verfahrensgebühr auf die des Berufungsverfahrens zur Hälfte angerechnet:


Nr. 3204 VV RVG (Verfahrensgebühr)
anzurechnen
halbe Verfahrensgebühr Nr. 3102 VV RVG
Nr. 3205 VV RVG (Terminsgebühr)


Auslagen etc der Rechnung für das erstinstanzliche Verfahren bleiben bestehen!!!!
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j3NN
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#4

18.05.2007, 19:22

Wieso wird da die Verfahrensgebühr aus der ersten Instanz angerechnet?! Sind doch zwei selbständige Verfahren ...

Sorry das meine GKG Frage nicht hilfreich war, wollts halt einfach nur zu erkennen geben, dass keine GK anfallen .... *kopfschüttel*
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Sandra S.
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#5

18.05.2007, 20:27

Na Mädels, is hier Zickenalarm angesagt? :wink:

Die Anrechnung der Verfahrensgebühr aus der ersten Instanz verstehe ich allerdings auch nicht :bahnhof

EDIT: mit den Gebühren 3204 und 3205 bin ich ja einverstanden...
Liebe Grüße
von Sandra
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