Berechnung 20 % Auslagenpauschale bei Verfahrensgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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sdp08
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#1

23.02.2011, 16:22

Hallo,

ich hätte gern gewusst, aus welchem Betrag ich die 20 % Auslagenpauschale berechne.

Folgende Rechnung:

SW: bis 300,00 EUR
a) Mahnverfahren
1,0 VG, Nr. 3305 VV RVG = 25,00 EUR
Auslagen = 5,00 EUR

b) Klageverfahren
1,3 VG = 32,50 EUR
abzüglich 1,0 VG = 25,00 EUR (Anrechnung)
1,2 TG = 30,00 EUR

--> beträgt die Auslagenpauschale nun in dem Fall b) 12,50 EUR oder 7,50 EUR?
Also rechne ich die 20 % Auslagen aus dem Betrag 1,3 VG + 1,2 TG oder aus dem Betrag 1,3 VG abzüglich 1,0 VG + 1,2 TG?

Danke.
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Liesel
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#2

23.02.2011, 16:24

Die PTE wird immer aus den Gebühren vor Anrechnung berechnet - also in Fall b) 12,50 Euro.
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#3

23.02.2011, 16:29

genau. von der Ursprungsgebühr
sdp08
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#4

23.02.2011, 16:31

Das ist dann sicherlich auch so, wenn ich die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr anrechne?

Vielen Dank.
Shaya
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#6

23.02.2011, 16:38

Bzgl. der PET erfolgt keine Anrechnung. Sie entsteht immer über den vollen (nicht durch Anrechnung gekürzten) Betrag. Also zum einen auf die volle Geschäftsgebühr und zum anderen auf die Verfahrensgebühr. Die PET bitte nicht kürzen!!!
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#7

14.04.2011, 12:01

Hi,

hat jemand für obiges Problem eine Fundstelle/Kommentierung? Die Rechtspflegerin schreibt mir, dass nach "hiesiger Auffassung die Auslagenpauschale nach Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr errechnet" ????!!!!

HELP !!

LG, Puffelbacke
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#8

14.04.2011, 12:46

Ich musste die Diskussion auch schon öfters führen, habe aber bislang noch alle überzeugen können :twisted:

Genaugenommen ergibt es sich aus dem Gesetz. In Nr. 7002 steht ja "20% der Gebühren", da steht nix von verbleibender Gebühr, offener Gebühr o.ä. Ansonsten <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> 19. Auflage Nr. 7001, 7002 Randnr. 37
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#9

14.04.2011, 17:38

1. - 2. ...

3. Die Auslagenpauschale ist aus dem Gebührenaufkommen vor Anrechnung zu berechnen.

AG Nürtingen, Beschl. v. 07.02.2003 – 11 C 1558/00

AGS 2003, 395 = MDR 2003, 1204 = JurBüro 2003, 417 = ProzRB 2003, 345 = juris (KORE 545582003)
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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