Hallöchen! Frage zur Beratungshilfe:
Mdt ist momentan vermögenslos, würde Beratungshilfe erhalten. Wir wissen jedoch, dass er in ein paar Monaten ziemlich viel Geld erben wird. Verhält es sich mit der Beratungshilfe wie mit Pkh, sprich, man kann/muss diese wieder zurücknehmen wenn sich die Einkommensverhältnisse ändern?
Beratungshilfe
- Christina83
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 305
- Registriert: 26.04.2006, 11:24
- Wohnort: Bamberg
Kommt drauf an, wann die Sache beendet wird.
Beratungshilfe erstreckt sich ja auf nen kurzen Vorgang.... Wenn zu diesem Zeitpunkt kein Vermögen besteht, wird Beratungshilfe erteilt......
Wenn er später erbt, dann berechtigt euch das, ihm gegenüber eure vollen Gebühren abzurechnen, daher würde ich mit dem Mandanten absprechen, ob die Beratungshilfe jetzt nötig ist, oder später
Beratungshilfe erstreckt sich ja auf nen kurzen Vorgang.... Wenn zu diesem Zeitpunkt kein Vermögen besteht, wird Beratungshilfe erteilt......
Wenn er später erbt, dann berechtigt euch das, ihm gegenüber eure vollen Gebühren abzurechnen, daher würde ich mit dem Mandanten absprechen, ob die Beratungshilfe jetzt nötig ist, oder später
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Soweit ich weiß, muss der Mandant die Beratungsgebühren nicht an die Justizkasse zurückzahlen wie bei PKH.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
- Christina83
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 305
- Registriert: 26.04.2006, 11:24
- Wohnort: Bamberg
Mir gehts halt darum, dass die Sache wasserdicht ist, sprich der Mdt uns nichts kann wenn wir mit der Abrechnung warten und ihn dann der Schlag trifft, ist nämlich ein ziemlich hoher GW, deswegen auch die ganzen Überlegungen.
Gibts da einen § was die spätere Aufhebung von Beratungshilfe betrifft?
Gibts da einen § was die spätere Aufhebung von Beratungshilfe betrifft?
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Also wie gesagt, ich glaube nicht, dass man das zurücknehmen kann, wenn sich die Einkommensverhältnisse ändern, der Mandant muss dann also nix zurückzahlen und ihr hab keinen Anspruch auf die volle Vergütung.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
- Christina83
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 305
- Registriert: 26.04.2006, 11:24
- Wohnort: Bamberg
Gut, dass heißt dann, Finger weg von der Beratungshilfe und aufs Erbe warten
Also in eurem Interesse würde ich warten, weil - wie gesagt - eure Vergütung dann wesentlich besser ausfällt
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Aber darf man das? Was, wenn der Mandant das mitbekommt?
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Deshalb meinte ich vorhin, müsste man mal mit dem Mandanten absprechen.
Wenn der selbst die Idee hatte mit der Beratunsghilfe, dann sollte er die auch beantragen (wer weiß, wann das Erbe ausgezahlt wird). Wenn Ihr das euch überlegt habt ... naja, dann könnte man auch warten, oder?
Wenn der selbst die Idee hatte mit der Beratunsghilfe, dann sollte er die auch beantragen (wer weiß, wann das Erbe ausgezahlt wird). Wenn Ihr das euch überlegt habt ... naja, dann könnte man auch warten, oder?