Beratungshilfe jetzt auch in Steuerrechtsangelegenheiten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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MG
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#1

10.01.2009, 14:03

BVerfG Beschluss vom 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06 -

Leitsatz
1. Es ist mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar, dass nach § 2 Abs 2 BerHG das Steuerrecht nicht zu den beratungshilfefähigen Angelegenheiten zählt.

...

Für die Übergangszeit bis zu einer gesetzlichen Neuregelung darf die Gewährung von Beratungshilfe in Angelegenheiten, die den Finanzgerichten zugewiesen sind, nicht deshalb versagt werden, weil diese Angelegenheiten nicht zu den in § 2 Absatz 2 des Gesetzes über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen aufgeführten Rechtsgebieten zählen.

Diese Entscheidung hat Gesetzeskraft.
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