beim AG hinterlegte Beträge

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Anlise
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#1

14.07.2009, 10:46

Hallo,

ein Mandant von uns hatte bei der Hinterlegungsstelle des AG 3.000,00 € vor ca. zwei Jahren hinterlegt. Nunmehr erfolgte die Auszahlung. Es wurden aber keine Zinsen ausgezahlt. Ist das richtig ? Werden hinterlegte Beträge nicht verzinst ??

lg Andrea
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gkutes

#2

14.07.2009, 11:22

ich glaube das ist von Land zu Land unterschiedlich.
Für NRW
http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/pl ... int_mode=J
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Master24
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#3

14.07.2009, 11:32

Genau, das ist den jeweiligen Angaben des entsprechenden Justizministeriums des Landes zu entnehmen.
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
Anlise
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#4

14.07.2009, 11:49

Boah, Ihr seid so klasse !!! Es bleibt nichts unbeantwortet.

Vielen Dank.

lg Andrea
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