Hallo,
habe während der meiner Ausbildung noch nicht so viele Abrechnungen selbstständig gemacht. Nun ist meine Kollegin, die die Abrechnungen hier macht im Urlaub und meine Chefin hat mir eine Akte zur Abrechnung hingelegt.
Sachverhalt:
Gerichtliches Verfahren
Mandant (Antragsgegner) hat PKH bekommen
Jetzt wurden die Kosten des Verfahrens der Antragstellerin auferlegt.
Muss ich PKH abrechnen und gleichzeitig KFA machen abzgl. durch Staatskasse gezahlter XY
Was ist wenn PKH und normale gebühren gleich sind? Dann nur PKH abrechnen oder nur KFA machen?
Ich hoffe, Ihr wisst was ich meine.
Auszubildende braucht Hilfe bei Abrechnung
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich würde aber eher PKH abrechnen, weil das Geld krieg ich sicher. Soll sich die OJK rumärgern wie sie an ihr Geld kommt.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
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Dann haste Glück, das die Gelder reinkommen. Ist bei Otto-Normal-Mandant leider die Ausnahme geworden, daher lieber PKH.
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