Auszubildende braucht Hilfe bei Abrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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sugar88
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#1

28.10.2009, 09:08

Hallo,

habe während der meiner Ausbildung noch nicht so viele Abrechnungen selbstständig gemacht. Nun ist meine Kollegin, die die Abrechnungen hier macht im Urlaub und meine Chefin hat mir eine Akte zur Abrechnung hingelegt.

Sachverhalt:

Gerichtliches Verfahren

Mandant (Antragsgegner) hat PKH bekommen

Jetzt wurden die Kosten des Verfahrens der Antragstellerin auferlegt.

Muss ich PKH abrechnen und gleichzeitig KFA machen abzgl. durch Staatskasse gezahlter XY

Was ist wenn PKH und normale gebühren gleich sind? Dann nur PKH abrechnen oder nur KFA machen?

Ich hoffe, Ihr wisst was ich meine.
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#2

28.10.2009, 09:18

Also wenn die Gegenseite zu zahlen hat, dann nur den KFA machen. Da hat die PKH nix mit zu tun. Du rechnest alles mit der Gegenseite (KFA) ab und fertig.
LG Grübchen
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Pepples
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#3

28.10.2009, 09:28

Ich würde aber eher PKH abrechnen, weil das Geld krieg ich sicher. Soll sich die OJK rumärgern wie sie an ihr Geld kommt.
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#4

28.10.2009, 09:30

Das hab ich noch nie gemacht, klar wenn man vielleicht hundertprozentig weiß die Gegenseite zahlt nicht aber wie gesagt ich würde den KFA machen.
LG Grübchen
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#5

28.10.2009, 09:35

Dann haste Glück, das die Gelder reinkommen. Ist bei Otto-Normal-Mandant leider die Ausnahme geworden, daher lieber PKH.
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