außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit
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RA Micro ist Gott sei Dank schlau.. wenn du die GG schon abgerechnet hättest, könntest du jetzt eine neue Rg mit VG und TG machen und auf der letzten Seite den anrechenbaren Teil der GG eintragen, aber ich mache meistens ne Komplettrechnung und storniere die alte