außergerichtlich - Selbstst. Beweisverfahren - Hauptsache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
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#11

06.06.2017, 11:04

Wenn das Hauptsacheverfahren (Klage) mit dem Beweisverfahren eine Einheit bildet, dann gehören die Kosten des Beweisverfahrens zu den Verfahrenskosten. Die sind nicht in der Klage geltend zu machen.

Wenn die vorgerichtlichen Kosten erstattungsfähig sind, müssen diese in der Klage geltend gemacht werden, richtig.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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