aussöhnngsgebühr gerechtfertigt?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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samara
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#1

22.10.2007, 09:58

Hi! Wir haben für eine MA Beratungshilfe angerechnet, es ging um Unterhaltsansprüche. Nun haben sich die Eheleute wieder zueinander gefunden und der Unterhalt wird nicht gezahlt. Können wir jezt noch die VV 1001 abrechnen? Kann mir jemand vielleicht ein paar Tipps geben, wie man das begründen könnte?
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Majo
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#2

22.10.2007, 10:29

haben sich die Eheleute aufgrund eurer Beratung wieder vertragen?

Ansonsten ist die Gebühr nicht gerechtfertigt.

(so habens wir zumindest in der Schule gelernt. In der Praxis hatte ich das noch nicht)
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