Auslagen gem Nr 7000 VV RVG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast

#1

04.05.2008, 19:27

Hallo ihr alle,

ich war vor ca zwei Wochen bei einem Repetitorium für die Refa-Abschlussprüfung und da hatten wir folgende Aufgabe:

"Eine Akte ist zum abrechnen bei Ihnen, folgende Auslagen sind entstanden:
1. 116 Kopien aus der Stafakte
2. 124 Kopien für den Gegner
3. 25 Kopien für den Mandanten
4. 5 Kopien für die Versicherung"
So da haben wir da wie folgt jeder abgerechnet:

1. gem Nr 7000 1a 50x0,50 + 66x0,15 = 34,90 €
2. gem. Nr 7000 1b 24x0,50 = 12 €
3. gem. Nr 7000 1c 0 €
4. gem. Nr 7000 1d 5x0,50 = 2,50 €
=> insgesamt 49,40 €

Da es ja eher seltendst vorkommt, dass alles gegenüber nur einem abgerechnet wird.

Die Frau die den Kurs geleitet hat, frisch gebackene Rechtsfachwirtin, rechnet aber wie folgt ab

116+24+5= 145
50x0,50 + 95x0,15 = 39,25 €

Also gut 10 € Unterschied.

Wie würdet ihr abrechnen?

Ich hab schon auf Arbeit nachgefragt, aber sie hatte gerade keine Zeit und in der Schule sagte die Lehrerin, sie müsse mal im Kommentar nachschauen.

Für mich erscheint das obige logisch, was sagt ihr?!

Ich danke euch schon mal im Voraus für eure Antworten und wünsch euch einen schönen Sonntagabend,

Sara.
juni
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#2

04.05.2008, 19:47

Ich rechne:

1. 116 Kopien aus der Strafakte = 50 x 0,50 EUR + 66 x 0,15 EUR =34,90 EUR
2. 124 Kopien für den Gegner = 24 x 0,50 EUR = 12,00 EUR
3. 25 Kopien für den Mandanten = 0,00 EUR
4. 5 Kopien für die Versicherung =0,00 EUR

Insgesamt 46,90 EUR
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#3

04.05.2008, 19:48

Also meiner Meinung nach dürfen die 25 Kopien gegenüber dem Mandanten nicht abgerechnet werden, da ja auch gemäß Nr. 7000 1c) ja steht, dass nur ab 100 Kopien abgerechnet werden kann ...

Bei den Kopien für die Versicherung bin ich mir nicht sicher, ob man die einfach so abrechnen kann ...

Das mit den abzurechnenden Seiten für die Gegenseite (24) und für die Ermittlungsakte würde ich dir zustimmen ...

So genau hab ich das irgendwie noch nie gemacht, aber ich find eure Lösung (also die obere) auch logischer und würde auch wahrscheinlich so abrechnen, aber 100 % sicher bin ich mir auch nicht ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Gast

#4

04.05.2008, 19:50

Hallo Juni,

warum 0 € bei der Versicherung? Weil du sie quasi schon gegenüber dieser abgerechnet hast?

Aber gut zu sehen, dass du es auch einzeln machst.

Wie kommt man darauf alles zusammen zu fassen, ich versteh es nicht.

Dank dir erstmal-
juni
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#5

04.05.2008, 19:58

Also bei denen für die Versicherung lass ich mit mir reden ;-) - ich selbst zähle die nicht.

Aber die für den Aktenauszug gehören auf jeden Fall getrennt von den anderen abgerechnet, denn die werden ja bereits ab der ersten Kopie gerechnet.

Bei denen für den Gegner bzw. den Mandanten heißt es im RVG ja jeweils

... zur Zustellung oder Mitteilung an Gegner oder Beteiligte und Verfahrensbevollmächtigte auf Grund einer Rechtsvorschrift oder nach Aufforderung durch das Gericht, die Behörde oder die sonst das Verfahren führende Stelle, soweit hierfür mehr als 100 Ablichtungen zu fertigen waren,

...zur notwendigen Unterrichtung des Auftraggebers, soweit hierfür mehr als 100 Ablichtungen zu fertigen waren,

Also heißt das für mich, dass beim Gegner und beim Mandanten jeweils die ersten 100 Kopien frei sind - im ungünstigsten Fall habe ich dann eben 200 Kopien für kostnix gemacht.
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Pepsi
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#6

04.05.2008, 20:12

ich würde sagen, das kommt immer drauf an gegenüber wem du abrechnest

Versicherung und Gegner sind schonmal nicht die gleichen Personen und ich würde das extra zählen, also so wie du
_steffi_

#7

15.10.2008, 13:56

Ich kram den Thread mal wieder aus:

Wie ist das mit den Kopien aus der Strafakte bei PKH-Beiordnung?
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