Aufhebung eines Beschlusses. RM möglich?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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D@ni
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#1

17.09.2009, 15:31

Hallo Liebe Leuts!!

Ich hab ein Problem!! und das sieht so aus:

Es wurde ein Streitwert in einer Verhandlung festgesetzt. EA = 900,00 €

Dann erging zwei Monate später ein Beschluss mit einer abschließenden Festsetzung EA = 500,00

Gegen diesen Beschluss haben wir keine Beschwerde eingelegt. (wäre ja aber auch 6 monate nach rechtskraft möglich), sondern wir haben die Aufhebung des ersten ergangenen - in der verhandlung - beschlusses beantragt.

Nun bekommen wir einen Beschluss wo drinsteht, dass der erste Beschluss wegen eines Versehens bei der Streitwertfestsetzung aufgehoben wird. Das war der Beschluss mit 900,00 für die EA, sodass nun noch der andere Beschluss mit EA 500,00 € im Raum steht.

Meine Chefin will nun wissen, ob man gegen den Beschluss, womit der erste Beschluss aufgehoben wird, Beschwerde einlegen kann.

Es wäre ganz toll, wenn mir das jemand sagen kann.
Hab schon in der ZPO geguckt....FGG findet man ja kaum noch...stehts da drin??
Ich brauch nämlich auch die dazu passende Norm

HILFE!! :(
collor
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#2

17.09.2009, 17:45

Hallo, so ganz kann ich deine Frage nicht verstehen. So wie ich lese, ist doch schon der erste Beschluss aufgehoben worden?
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D@ni
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#3

18.09.2009, 10:47

Ja und genau dagegen wollen wir ja Beschwerde einlegen. Weil der erste Streitwert 900,00 (aus Versehen) war und dann der zweite 500,00 €.
[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/as1cHjvsM3D0002MzA5NzcwfDUwMDk3OTBqfFBy-GZ1bmc.gif[/img][/url]
collor
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#4

18.09.2009, 11:50

Ich verstehe es jetzt so, dass ihr den Beschluss von 500 € auf 900,00 € heraufsetzen wollt. Aber gegen den BEschluss, dass die 500,00 € aus Versehen festgesetzt wurden, denke ich, habt ihr gar kein Rechtsschutzbedürfnis. Was wollt ihr den damit erreichen?
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lucy1510
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#5

18.09.2009, 11:52

Ich denke, dass der Beschluss über die 900,00 € irrtümlich war. Ich denke, dass Ihr natürlich Beschwerde gegen den Aufhebungsbeschluss einlegen könnt. Ich wüsste nicht, warum das nicht gehen könnte.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
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collor
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#6

18.09.2009, 12:20

Nochmal kein Rechtsschutzbedürfnis bzw. die kostengünstigere Möglichkeit einer Streitwertbeschwerde.
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