Aufforderungsschreiben + Mahnbescheid // vorger. Tätigkeit

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
gkutes

#11

10.11.2011, 15:56

naja - sooo viel steht jetzt im VV auch nicht drin, dass man das nicht selbst nachschlagen kann :wink:
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#12

10.11.2011, 16:30

Na da hast du wohl auch recht, aber wir haben grad erst mit Kostenrecht in der Schule angefangen und der Großteil aus meiner Klasse versteht nur Bahnhof. Ich hatte das Glück, dass meine Ausbilderin sich schon nach kurzer Zeit mit mir ans RVG gesetzt hat und mir einen kleinen Einblick verschafft hat, sodass ich nicht ganz so große Probleme habe!
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gkutes

#13

10.11.2011, 16:35

was kümmert uns fremdes Leid? 8) :lol:
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#14

10.11.2011, 16:55

wie gemein :twisted:

:lol: :lol:
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