Ärger mit der RS!!!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
esprit

#1

12.09.2011, 18:44

Hatte das schonmal jemand?

RS hat eine Kostendeckungszusage erteilt!

Tätigkeit wurde aufgenommen bzw. durchgeführt.

Vorschussrechnung an RS, die nicht bezahlt.

3 höfliche Mahnungenan die RS!

Anruf bei der RS ergab, der Mdt. bzw. Versicherungsnehmer hat die Beiträge zuletzt nicht bezahlt und deswegen zahlt die RS erstmal nicht und wohl gar nicht!

Kann doch nicht sein, oder? Man wird tätig, weil die RS Kostendeckung erteilt und soll jetzt auf den Gebühren sitzen bleiben. Zwischen Kostendeckungszusage und Vorschusseinreichung ist gerade mal eine Woche vergangen. Kann man die RS nicht zwingen die Kosten zu bezahlen, wegen Vertrauensschut oder sowas?
gkutes

#2

12.09.2011, 18:48

wieso bleibts du drauf sitzen? Kostenschuldner ist doch eh der Mandant. Also mal besser den anmahnen
esprit

#3

12.09.2011, 18:55

weil der keine Kohle hat
Muupsi
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#4

12.09.2011, 18:56

Genau, schicke die Rechnung an euren Mandanten. Der ist euer Auftraggeber und Kostenschuldner. Wenn der Probleme mit seiner Rechtsschutzversicherung hat, muss er sich selbst darum kümmern.
esprit

#5

12.09.2011, 19:06

HAllo?!

den kann ich hundert mal anschreiben, der hat nichts.

Mist
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#6

12.09.2011, 19:29

HAllo?!
Und können wir da was für? :evil:
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#7

12.09.2011, 19:30

Die Rechtsschutzversicherung wird aber wohl nicht zahlen. Du kannst dich nur an den Mandanten halten. Wenn der nicht zahlen kann (woher wisst ihr das? hat der schon e.V. abgegeben?), könnt ihr nur titulieren und hoffen, dass der Mandant später zahlen kann.
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#8

12.09.2011, 19:38

Die Rechtsschutzversicherung wird aber wohl nicht zahlen.
Die zahlen nicht nur wohl nicht, die zahlen gar nicht, was ihr gutes Recht ist.

Der Mandant ist und bleibt Kostenschuldner, also die Fragestellerin sich schon an diesen halten, wie auch immer.
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#9

12.09.2011, 19:38

Die RSV ist berechtigt, bei Rückstand der Versicherungsprämie mit Forderungen aufzurechnen. Ich verstehe auch gar nicht, wie man auf den Gedanken kommen kann, hier der RSV den Schwarzen Peter zuzuschieben. Die haben doch dem Mandanten Kostendeckung zugesagt, und nicht dem RA.
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#10

12.09.2011, 21:06

naja, aber schon dreist, erst Kostendeckung zusagen und ne Woche später sagense dann plötzlich "haha wir zalen aber nicht, weil wir ja noch Beitragsrückstände haben"... lalala

mal abgesehen davon haben meine VOrredner recht, so schnell wie möglich Mdt Rg schicken und mind. 1 Mahnung und dann MB, fertig
und in der Zwischenzeit mal rausfinden, ober schon eV abgegeben hat
ärgerlich, aber nicht zu ändern
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