Ärger mit der RS!!!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
rosa

#11

12.09.2011, 21:12

kleiner Tip:
nachdem ich mich auch 2,3 mal darüber geärgert habe, hab ich in unsere abgespeicherte Deckungsanfrage einen Satz mit eingebaut, dass wir zusammen mit der erbetenen Deckungszusage um Bestätigung bitten, dass kein Rückstand der Prämie besteht. Das ein oder andere mal wurde mir das dann nämlich jetzt VOR Tätigwerden mitgeteilt und ich hab Vorschuss vom Mdt verlangt...
esprit

#12

13.09.2011, 08:55

Glaube ihr habt da nicht ganz Recht.

RS muss zahlen!

Die Deckungszusage dürfte ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis darstellen (so OLG Celle 05.07.2010 - 3 U 83/10; mit Hinweis auf: von Bühren, in von Bühren/Plote, ARB Rechtsschutzversicherung, 2. Auflage, Rn. 9. OLG Düsseldorf NJWRR 1996, 1371. OLG Köln, r+s 2001, 248).

Die RS ist aufgrund dieses Anerkenntnisses mit Einreden und Einwendungen, die ihr bei Abgabe des Anerkenntnisses bekannt waren, ausgeschlossen.
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#13

13.09.2011, 09:13

und wie willst du der RS beweisen, dass der Beitragsrückstand erst jetzt aufgelaufen ist? (es sei denn sie haben es selbst geschrieben)
esprit

#14

13.09.2011, 09:27

Muss ich doch gar nicht! RS hätte bei der Kostendeckungszusage prüfen müssen, ob die Beiträge rückständig sind, das haben sie versäumt und sind deswegen mit diesen Einwendungen ausgeschlossen.
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#15

13.09.2011, 09:32

wenn die RS nun behauptet, das die Rückstände erst nach der Zusage aufgelaufen sind?
esprit

#16

13.09.2011, 09:36

Geht ja rein zeitlich nicht.
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#17

13.09.2011, 09:40

wieso... eine Woche ;-)
esprit

#18

13.09.2011, 09:42

also komm.

Telefonisch wurde mir schon bestätigt, dass der Zahlungsverzug vor der Deckungszusage vorlag.
gkutes

#19

13.09.2011, 09:47

ok. ja, das wirft ein anderes Licht auf die Sache. Cool!
Danke, esprit!
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