Arbeitsrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Benutzeravatar
renofix
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 518
Registriert: 06.06.2007, 22:56
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Berlin

#1

24.07.2007, 22:00

Guten Abend,

wir haben in der ersten Instanz ein VU erwirkt.
Es ist eine Arbeitsrechtsache.
Zu den Kosten steht, dass der Beklagte 79 Prozent und der Kläger 11 Prozent der Kosten zu tragen hat.

Im Arbeitsgericht tragen in der I. Instanz die Kosten jede Partei selbst.

Mach ich jetzt einen Kostenausgleichungsantrag für die Gerichtsgebühr und die Antwaltsgebühren?

Dankeschön für die Anworten!
Der Profi macht nur neue Fehler.
Der Dummkopf wiederholt seine Fehler.
Der Faule und der Feige machen keine Fehler.
(Oscar Wilde)

Schön, dass es Foreno gibt!
Benutzeravatar
Strubbel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1483
Registriert: 04.06.2007, 13:39
Wohnort: bei Stuttgart
Kontaktdaten:

#2

25.07.2007, 07:38

Hm, die Anwaltsgebühren muss ja jede Seite selbst tragen, weshalb es keinen Sinn macht, die ausgleichen zu wollen. Das würde dir das Gericht abweisen.

Mit den Kosten sind hier sicher die Gerichtskosten gemeint. Die werden ja beim Arbeitsgericht erst nach Abschluss des Verfahrens eingezahlt, sodass das Gericht jetzt eine entsprechende Kostenrechnung veranlassen müsste, wonach der Kläger 11 % und der Beklagte 79 % der angefallenen Kosten tragen muss.

Meiner Meinung nach musst du also gar nichts machen, sondern nur auf die Kostenrechnung warten.

Komisch finde ich, dass trotz VU der Kläger 11 % der Kosten tragen soll...
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
StineP

#3

25.07.2007, 08:08

Kann mich Strubbel nur anschließen...
Da reicht ein Schriftsatz ans Gericht:

wird beantragt, die Kosten auszugleichen.

Wird sich hier um die Gerichtskosten handeln, nehme ich an.
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#4

25.07.2007, 08:25

Das sehe ich auch so, es handelt sich mit Sicherheit um die Gerichtskosten.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
wayona
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 274
Registriert: 08.06.2007, 10:36
Wohnort: Thüringen

#5

25.07.2007, 08:48

:zustimm
Benutzeravatar
renofix
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 518
Registriert: 06.06.2007, 22:56
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Berlin

#6

25.07.2007, 13:45

Dankeschön!

Dann werde ich mal abwarten!

Wieder was dazugelernt Dank foreno :wink2
Der Profi macht nur neue Fehler.
Der Dummkopf wiederholt seine Fehler.
Der Faule und der Feige machen keine Fehler.
(Oscar Wilde)

Schön, dass es Foreno gibt!
Antworten