Hallo,
ich sitz grad extrem auf der Leitung (aufstehen hilft nicht, hab ich schon versucht.... ). Folgendes:
Ich muss für die Kosten des Berufungsverfahrens in einem Arbeitsgerichtsprozess sowohl PKH-Antrag, als auch Kostenfestsetzungsantrag stellen. Welches Gericht ist dafür zuständig?? Wie bei den "normalen" Zivilprozessen das Gericht 1. Instanz? Oder das Landesarbeitsgericht??
Danke für die Info!
LG
Kati
Arbeitsgerichtsverfahren: PKH-Antrag u. KFA 2. Instanz
Kostenfestsetzung nach § 104 ZPO - ergo I. Instanz
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"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk
"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
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- jojo
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Jojo, leider die erste Instanz, bitte ggf. § 126 ZPO beachten.
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Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
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