anteilige Geschäftsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sammy89
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#1

29.08.2012, 12:47

Ich habe hier eine Sache, wo unser Mandant (Beklagter) von der Gegenseite nach Abschluss des Verfahrens eine Kostenrechnung über die hälftige Geschäftsgebühr (Wert: halber Erledigungswert) erhält. Muss er diese zahlen?

Die Gegner klagen die vorgerichtlichen Anwaltskosten nicht mit ein und unser Mandant wird auch nicht verurteilt, diese zu zahlen. Er wird lediglich verurteilt, den Schadensersatz an die Gegenseite zu zahlen und die gerichtlichen Kosten zu tragen. Weiter steht im Urteil, dass alle anderen Ansprüche, die mit diesem Rechtsstreit zusammenhängen, erledigt sind.

Meiner Meinung nach muss unser Mandant somit nicht die von der Gegenseite nunmehr geforderte hälftige Geschäftsgebühr zahlen oder etwa doch??
tiko73

#2

29.08.2012, 16:16

Hm, ich könnte mir vorstellen, dass die Gegenseite dann ggf. die Gebühren noch extra einklagt (so in der Art hatte sich mein Ex-Chef das nämlich dann auch gedacht). Da die Gegenseite ja den Rechtsstreit (voll?) gewonnen hat, hätte sie (wenn denn mit eingeklagt worden wäre), auch die GG zugesprochen bekommen (oder zumindest anteilig). Sollte euer Mdt. die GG jetzt nicht zahlen, kannst du recht sicher davon ausgehen, dass diese noch eingeklagt wird. Allerdings wären die Kosten für dieses Verfahren nicht erstattungsfähig, da diese nicht entstanden wären, wenn die GG in der ersten Klage schon mit geltend gemacht worden wäre.

Versteht man noch, was ich sagen will?? :-)
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Adora Belle
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#3

29.08.2012, 16:46

Es könnte aber sein, daß sich durch die Abgeltungsklausel doch was anderes ergibt. Muß der Cheffe prüfen.
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wissensdurst
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#4

29.08.2012, 19:56

Würde mich mal interessieren, wie die Kostenfestsetzung aussieht. Wurde die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr angerechnet? Und warum nimmt der nen halben Erledigungswert als Gegenstandswert?
Sammy89
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#5

30.08.2012, 12:27

Der Kostenfestsetzungsantrag liegt noch nicht vor.. Mein Chef ist jetzt auch meiner Meinung, also dass die Geschäftsgebühr nicht gezahlt werden muss, weil dieser nicht mit eingeklagt wurden, hierüber nichts im Urteil steht und weiter im Urteil steht, dass alle anderen Ansprüche, die mit diesem Rechtsstreit zusammenhängen, erledigt sind.

Mal gucken, was jetzt von der Gegenseite kommt :lol:
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