Anteilige Fahrtkosten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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michi-bruce
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#1

03.11.2011, 13:15

Hallo!

Ich habe hier zwei Abrechnungen vorzuliegen, die ich vorbereiten soll (Strafrecht - was sonst). Unser Mandant war in beiden Sachen angeklagt. Näheres zum Sachverhalt:

Anklage 1 lief vor dem AG XX :arrow: Urteil ist ergangen :arrow: wir haben Berufung eingelegt.

Anklage 2 lief vor dem AG YY :arrow: Urteil ist ergangen :arrow: wir haben Berufung eingelegt.

Bis hierhin ist die Abrechnung ja ein Klacks. Nun kommt es aber zur Berufungsverhandlung vor dem LG ZZ. Dort werden sowohl die Anklage 1 und die Anklage 2 verhandelt (beide in einem Termin).

Jetzt komme ich mit der Berechnung der Fahrtkosten nicht zurecht. Der Obermotz meinte ich solle die Fahrtkosten anteilig für jedes Verfahren berechnen. Aber wie macht man das hier am besten? Fahrtkosten + Abwesenheitsgeld / 2 ???

Wäre für eure Antworten dankbar.

:mahlzeit übrigens !!!
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michi-bruce
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#2

03.11.2011, 14:39

:schieb
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#3

03.11.2011, 14:43

Wenn in einem Termin verhandelt wurde, ist der RA ja auch nur einmal dorthin gefahren. Ich würde mir ein Verfahren aussuchen, dort die Fahrtkosten reinsetzen und das Abwesenheitsgeld und dem Mdt. dann in Rechnung stellen. ( in einer der beiden Rechnungen)

Oder Du teilst den o. g. Betrag und nimmst die Hälfte in jede Kostenrechnung Wenn in einem Termin über beide Verfahren verhandelt wurde, würde ich keine doppelten Fahrtkosten/Abwesenheitsgeld nehmen, er ist doch nur einmal da!

Aus dem Bauch heraus würde ich mich für Variante II entscheiden (1(2 in jede Rechnung)
gkutes

#4

03.11.2011, 14:48

einfach halb / halb
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#5

03.11.2011, 14:51

:thx - ich hätte das ganze sowieso nur einmal in Rechnung gestellt. Mir war halt nur nicht klar, wie ich das am besten verpacke - mein Sachverhalt kommt auch recht selten vor ...

Also war meine Vermutung richtig: Fahrtkosten + Abwesenheitsgeld / 2 = anteilige Fahrtkosten (je 1/2).
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#6

03.11.2011, 15:08

Steht doch so in Vorbemerkung 7 Abs. 3. :wink:
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