Anrechung Geschäftsgebühr Terminsanwalt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Polly
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#1

25.08.2011, 19:13

Hallo,

ich hab heute eine Akte auf den Tisch bekommen und kann das ganze nicht so ganz nachvollziehen.

Wir wurde beauftragt bei hälftiger Gebührenteilung der anfallenden Gebühren einen Termin in Untervollmacht wahrzunehmen. Haben wir auch gemacht und jetzt den Hauptbevollmächtigten in Rechnung gestellt:
1,3 - 3100 Verfahrensgebühr
0,65 - 3401 Verfahrensgebühr
1,2 - 3104 Terminsgebühr
hiervon 50 %
+ Auslagen, Mwst

Jetzt kürzen die Hauptbevollmächtigten mir das um 0,65 weil sie auf die Verfahrensgebühr noch die Geschäftsgebühr angerechnet haben, aber das hat doch nichts mit meiner Gebührenteilung zu tun ?!?!?
Hat vielleicht jemand dazu eine Entscheidung? Wie kann ich das denen erklären?

Danke.
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