Anrechnung Selbständiges Beweisverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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julie24
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#1

14.09.2010, 16:03

Hallo,

ich habe hier ein selbständiges Beweisverfahren mit gerichtlichem Verfahren und Berufung abzurechnen bzw. KFA zu stellen. Streitwert selbständiges Beweisverfahren: 5.171,74 €
Streitwert gerichtliches Verfahren: 4.346,00 € (Nettobetrag von 5.171,74 €)
Streitwert Berufungsverfahren: 4.346,00 €

Ich habe bereits KFA für das gerichtliche Verfahren gestellt als dieses zu Ende war, jedoch das selbständige Beweisverfahren nicht angerechnet. Ich würde jetzt lediglich noch die Verfahrensgebühr für das Berufungsverfahren festsetzen lassen. Ist das so richtig?

Gegenüber dem Mandanten haben wir das selbständige Beweisverfahren abgerechnet. Jetzt müsste ich noch eine Gesamtabrechnung machen. Meine Frage ist: muss das selbständige Beweisverfahren mit dem Wert 5.171,74 € auf die VG (4.346,00 €) angerechnet werden oder aus dem Wert 4.346,00 €? Im RVG Kommentar Hartung /Römermann / Schons steht, dass die Verfahrensgebühr selbständiges Beweisverfahren voll auf die VG des gerichtlichen Verfahrens angerechnet werden soll. Aber eigentlich rechnet man ja nur den Wert, der in das gerichtliche Verfahren übergegangen ist an. Was ist nun richtig?

Außerdem spinnt RA Micro bei der Abrechnung von 3100 und 3200. Es setzt nur einmal die Pauschale von 20,00 € an! Warum das denn???

Kann mir jemand helfen oder Infos geben?

Danke schonmal.
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sunshine24
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#2

14.09.2010, 19:02

Ich habe bereits KFA für das gerichtliche Verfahren gestellt als dieses zu Ende war, jedoch das selbständige Beweisverfahren nicht angerechnet. Ich würde jetzt lediglich noch die Verfahrensgebühr für das Berufungsverfahren festsetzen lassen. Ist das so richtig?
Wenn im Berufungsverfahren kein Termin stattgefunden hat, dann rechnest du nur die VG ab bzw. lässt diese festsetzen.
dass die Verfahrensgebühr selbständiges Beweisverfahren voll auf die VG des gerichtlichen Verfahrens angerechnet werden soll. Aber eigentlich rechnet man ja nur den Wert, der in das gerichtliche Verfahren übergegangen ist an. Was ist nun richtig?
Die meine damit m. E. den Wert der VG, also die die volle 1,3 und nicht den vollen Betrag. Du rechnest natürlich nur eine 1,3 VG aus dem SW des gerichtlichen Verfahrens an.
Außerdem spinnt RA Micro bei der Abrechnung von 3100 und 3200. Es setzt nur einmal die Pauschale von 20,00 € an! Warum das denn???
Dazu kann ich dir leider nichts sagen, weil ich nicht mit RA Micro abrechne. Allerdings rechnen wir auch nie die 1. + 2. Instanz in einer Rechnung ab, so dass ich das Problem dann nicht habe :wink:
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
julie24
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#3

15.09.2010, 08:48

Guten Morgen,

danke sunshine24. damit hast du mir schon viel geholfen. Dann lag ich doch nicht falsch. ich rechne auch einfach die Berufung einzeln ab mit Postpauschale :D .
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