anrechnung selbständiges Beweisverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Adelia
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#1

26.07.2010, 10:17

Ich habe jetzt das Problem, dass wenn ich auf die Verfahrensgebühr im streitigen Verfahren die Geschäftsgebühr und die Verfahrensgebühr aus dem selbständiges Beweisverfahren anrechnen muss. Da komme ich auf einen Wert von -341,90 EUR, soweit ich weiß, kann ich aber nich -341,90 EUR in ner Rechnung haben, sondern stelle das gleich auf 0,00 EUR.

Weiß jemand, wo das im Gesetz steht, dass man dies so macht oder liege ich da jetzt falsch?
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nephele
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#2

26.07.2010, 10:22

Wieso sollte man das nicht dürfen? RA-Micro weist in der Rechnung dann -x € aus, hab ich grad probiert.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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Adelia
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#3

26.07.2010, 10:24

ja ich weiß das es bei RA-Micro so ausweist...aber was ist wenn ich den fall habe, dass nur eine Verfahrensgebühr entstanden ist? Ich kann ja keine 20 % PTP und 19 % USt. aus einem Negativwert ausrechnen. Wie soll das denn funktionieren?
gkutes

#4

26.07.2010, 10:26

in diesem Fall würde ich eine komplette Rg machen, also GG und VG nochmal mit rein und dann die gezahlten Beträge abziehen
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#5

26.07.2010, 10:31

na ja aber die Anrechnung erfolgt ja nur auf die Verfahrensgebühr im streitigen Verfahren. Wenn die Rechnung komplett mache, komme ich nicht auf -X EUR, ist klar. Aber somit reduziere ich ja auch wieder anderen Gebühren, was ja eigentlich auch nicht Sinn der Sache sein sollte. So würde ich ja automatisch, z. B. die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Geschäftsgebühr abrechnen.

In nem Auszug aus nem Seminar vom 19.11.2009 steht auch da -40,50 EUR = 0,00 EUR. Aber es steht nichts erklärt warum das so ist.
gkutes

#6

26.07.2010, 10:33

ok, dann habe ich wohl die Frage falsch verstanden.
Dich stört nur, dass da MINUS X Euro steht? Dann ändere es doch einfach auf Null :oops:
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#7

26.07.2010, 10:34

na ja aber mein Chef will bestimmt wissen, warum ich das gemacht habe und ob irgendwo z. B. im RVG in nem Kommentar oder so steht, dass nicht - X EUR entstehen kann.
gkutes

#8

26.07.2010, 10:40

Aber somit reduziere ich ja auch wieder anderen Gebühren
also ditte kapier ich schon mal gar nicht. warum reduzierst du da die anderen Gebühren? egal

ansonsten lass es dann doch so stehen, wie dein Programm es vorschlägt. RA-M rechnet sicherlich die PTE und die Steuer richtig aus, weil es ja weiß, das dieses aus der Ursprungsgebühr berechnet wird.
Und das nächste Mal rechnest du bei der Abrechnung der VG des selbstst. BV schon die GG an, dann hast du das Problem nicht.
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#9

26.07.2010, 10:46

ich habe nur das problem, dass ich erst das selbständige Beweisverfahren habe, dann ne außergerichtliche Tätigkeit und dann die Klageeinreichung.

Naja wenn ich jetzt alles Hintereinander eingebe, also Verfgeb. für selb. Beweisverf. - Geschäftsgebühr - Verfahrensgebühr - komme ich auf einen Unterschied von über 400,00 EUR bei meinen Gegenstandswerten, als ob ich nach der Anrechnung auf 0,00 EUR setzen würde. Und selbst wenn ich alles Hinter einander eintrage, habe ich dann für das Klageverfahren eine Verfahrensgebühr von -341,90 EUR. Die ja wenn man es nachrechnet, die vorangegangene Gebühr mindern würde, somit die Geschäftsgebühr und somit hätte ich nach meinen Werten nur noch eine Geschäftsgebühr in Höhe von 52,00 EUR.
gkutes

#10

26.07.2010, 10:56

Unterschied bei deinen Gegenstandswerten? höh??? langsam steig ich aus :?

wenn ich das bei AnNoText so eingebe wie du, rechnet der mir ein Guthaben aus. Automatisch wird nämlich nur eine Gebühr angerechnet. Die andere muss ich per Hand eingeben. Somit kommt dann ein Guthaben raus. Ich müsste in dem Fall eben alle Gebühren noch mal eingeben, so dass am Ende eine 0,65 Gebühr stehen bleibt
(1,3 sBV+1,3 GG+ 1,3 VG - 1,3 sBV - 0,65 GG = 0,65 VG)
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