Hallo meine Lieben!
Ich bin es mal kurz, weil ich ein Problem hab.
Wir haben zwei Mandanten außergerichtlich und gerichtlich vertreten. Rechnung an RS geschickt:
1,6 GG
1,6 VG
/ 0,75 Anrechnung
+...
Die RS kürzt jetzt die Anrechnung getrennt auch nochmal um die Hälfte. Ich bin mir sicher, dass das falsch ist, finde aber nur im Enders einen kurzen Absatz, im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> gar nichts.
Kann mir jemand ein anderes Zitat geben, wo meine Meinung gestützt wird?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Viele Grüße aus BaWü!
Anrechnung GG auf VG bei mehreren Auftraggebern
- Curry
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Hallöchen!
Ich verstehe grad nicht, wie du das meinst, dass die RS nochmals kürzt. Was kürzt sie denn genau?
Ihr habt doch nun schon die maximale Anrechnung angegeben, mehr geht doch gar nicht.
Ich verstehe grad nicht, wie du das meinst, dass die RS nochmals kürzt. Was kürzt sie denn genau?
Ihr habt doch nun schon die maximale Anrechnung angegeben, mehr geht doch gar nicht.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- Strubbel
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Die haben das so gemacht:
1,3 GG
/ 0,65 Anrechnung
0,3 Erhöhung
/0,15 Anrechnung
Der Unterschied sind keine 40,00 Euro, aber ich wollte doch zeigen, das ich sowas hinkrieg und jetzt find ich nix! *grrrr*
1,3 GG
/ 0,65 Anrechnung
0,3 Erhöhung
/0,15 Anrechnung
Der Unterschied sind keine 40,00 Euro, aber ich wollte doch zeigen, das ich sowas hinkrieg und jetzt find ich nix! *grrrr*
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
- Curry
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Steht denn bei 1008 VV RVG nichts davon drin, dass die Erhöhung nicht als extra Gebühr anzusehen ist, sondern die jeweilige Verfahrensgebühr erhöht? Das würde wiederum dazu führen, dass diese nicht extra angerechnet werden kann, sondern zusammen mit der jeweiligen Verfahrensgebühr angerechnet wird.
Curry
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- Strubbel
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Ja, das hab ich gefunden. Ich kann ja mal versuchen, ob das als Begründung reicht.
Jetzt kehren so langsam meine Kollegen zurück und ich muss mich mal wieder an meine Arbeit machen!
Danke Curry!
Ich schau bald wieder vorbei
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[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Ja, das steht da drin - dass die GG oder VG erhöht wird, aber keine eigene Gebühr darstellt.
- Curry
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Na dann dürfte das doch wohl reichen, wenn das drin steht.
Curry
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Ja das meine ich auch.
Wäre ja noch schöner, wenn man jetzt auch noch die halbe Erhöhungsgebühr anrechnet *gg*
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- Curry
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Sie wird ja angerechnet, aber insgesamt mit der Verfahrensgebühr ja nur bis 0,75.
Curry
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- Pepsi
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jo, wofür ist denn die Bestimmung, das max. mit 0,75 angerechnet wird.. die Erhöhungsgebühr ist keine eigene Gebühr in dem Sinne (obwohl das in den Schulen so gelehrt wird)