Anrechnung GG auf VG bei mehreren Auftraggebern

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Strubbel
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#1

21.08.2007, 13:09

Hallo meine Lieben!

Ich bin es mal kurz, weil ich ein Problem hab.

Wir haben zwei Mandanten außergerichtlich und gerichtlich vertreten. Rechnung an RS geschickt:

1,6 GG
1,6 VG
/ 0,75 Anrechnung
+...

Die RS kürzt jetzt die Anrechnung getrennt auch nochmal um die Hälfte. Ich bin mir sicher, dass das falsch ist, finde aber nur im Enders einen kurzen Absatz, im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> gar nichts.

Kann mir jemand ein anderes Zitat geben, wo meine Meinung gestützt wird?

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Viele Grüße aus BaWü!
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
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Curry
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#2

21.08.2007, 13:14

Hallöchen!

Ich verstehe grad nicht, wie du das meinst, dass die RS nochmals kürzt. Was kürzt sie denn genau?

Ihr habt doch nun schon die maximale Anrechnung angegeben, mehr geht doch gar nicht.
Curry

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#3

21.08.2007, 13:19

Die haben das so gemacht:

1,3 GG
/ 0,65 Anrechnung
0,3 Erhöhung
/0,15 Anrechnung

Der Unterschied sind keine 40,00 Euro, aber ich wollte doch zeigen, das ich sowas hinkrieg und jetzt find ich nix! *grrrr*
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#4

21.08.2007, 13:22

Steht denn bei 1008 VV RVG nichts davon drin, dass die Erhöhung nicht als extra Gebühr anzusehen ist, sondern die jeweilige Verfahrensgebühr erhöht? Das würde wiederum dazu führen, dass diese nicht extra angerechnet werden kann, sondern zusammen mit der jeweiligen Verfahrensgebühr angerechnet wird.
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#5

21.08.2007, 13:24

Ja, das hab ich gefunden. Ich kann ja mal versuchen, ob das als Begründung reicht.

Jetzt kehren so langsam meine Kollegen zurück und ich muss mich mal wieder an meine Arbeit machen!

Danke Curry!

Ich schau bald wieder vorbei

:wink2
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StineP

#6

21.08.2007, 13:25

Ja, das steht da drin - dass die GG oder VG erhöht wird, aber keine eigene Gebühr darstellt.
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#7

21.08.2007, 13:26

Na dann dürfte das doch wohl reichen, wenn das drin steht.
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StineP

#8

21.08.2007, 13:28

Ja das meine ich auch.

Wäre ja noch schöner, wenn man jetzt auch noch die halbe Erhöhungsgebühr anrechnet *gg*
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#9

21.08.2007, 13:42

Sie wird ja angerechnet, aber insgesamt mit der Verfahrensgebühr ja nur bis 0,75.
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#10

21.08.2007, 13:48

jo, wofür ist denn die Bestimmung, das max. mit 0,75 angerechnet wird.. die Erhöhungsgebühr ist keine eigene Gebühr in dem Sinne (obwohl das in den Schulen so gelehrt wird)
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