Anrechnung Geschäftsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Pepsi
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#11

08.10.2007, 20:04

butterfly warum?
StineP

#12

08.10.2007, 20:06

Versteh ich auch nicht ganz... Sicher meint sie, dass das nicht das letzte Mal war, dass die Gegenseite die VG gemindert haben will
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#13

08.10.2007, 20:17

ja ok, aber was für Probleme, erstens finde ich das total unlogisch und zweitens wozu gibts das Urteil..
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Summerof77
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#14

28.11.2007, 10:18

Ich möchte kurz anmerken, daß ich ja auch diese Probleme hatte wie oben beschrieben, also keine GG eingeklagt, soll trotzdem VG gemindert werden. Wir haben dann dem Gericht auch alles erklärt, einschließlich Urteil vom KG. Jetzt nur ein paar Sätze aus dem Nichtabhilfebeschluß des Gerichts:...Es kann nicht richtig sein, dass diese Angaben zur außergerichtlichen Vertretung und einer damit eventuelle verbundenen teilweisen Gebührenanrechnung, welche sie unter Umständen negativ für die obsiegende Partei auswirken können, da sich der festzusetzende Betrag verringern kann, ständig nur auf Nachfrage des Gerichts abgegeben werden. Die Prozeßbevollmächtigten sind dazu verpflichtet, einen vollständigen und korrekten Antrag zu stellen, auch wenn dies nun aufgrund der genannten BGH-Entscheidung nicht immer prozessökonomisch oder von finanziellem Vorteil der obsiegenden Partei ist. Darauf kommt es nicht an. Es kommt bei der Anrechnung der anteiligen Geschäftsgebühr auch nicht darauf an, ob die Geschäftsgebühr verlangt bzw. erstattet wurde, sondern nur, ob diese überhaupt entstanden ist.

Nach hiesiger Ansicht ist die genannte Entscheidung des BGH eindeutig und in diesem Fall anzwenden, nicht zuletzt auch aus dem Grund, dass es sich hiebei im Vergleich zu der von der klagenden Partei angeführten Entscheidung des Kammergerichts um eine höherinstanzliche Entscheidung handelt...

Ich bin sehr sehr unzufrieden mit diesem Beschluß... :cry:
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#15

28.11.2007, 10:28

die sind doch wohl völlig bescheuert.. ihr wart Kläger, habt ihr vergessen die GG geltend zu machen? mpf dann müsst ihr wohl die ganze einklagen, könnt ja dem Gericht schonmal anzeigen, dass sie dann die Mehrkosten für die abgezogene GG tragen müssen :twisted:

musst du Beschwerde einlegen, da gibts noch mehr Urteile dazu, frag mal 13, der hat die bestimmt
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Summerof77
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#16

28.11.2007, 11:45

Ja, wir waren Kläger und die Klage war im August 2004. Also als das RVG noch ganz frisch war und wir noch nicht so die Ahnung hatten. Deshalb gar keine GG in der Klage. MEin Chef meint, das lohnt nicht, da jetzt son Aufriss drum zu machen...schnüff. Ich frage mich, ob man das wirklich so hinnehmen muß? sofortige Beschwerde? Wie begründen?
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#17

28.11.2007, 15:33

na mit der KG Entscheidung, dass die nicht berücksichtigt wurde.. es ist egal, ob die Entscheidung "niedriger" ist als die ursprüngliche.

frag mal 13, der hat sicher noch meht Entscheidungen dazu!
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Sandra S.
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#18

28.11.2007, 20:58

Hab noch OLG-Rechtsprechung dazu:


OLG München, Beschluss vom 07.08.2007, 11 W 1999/07:

"Die Anrechnung der Geschäftsgebühr ist nur dann im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen, wenn die Geschäftsgebühr tituliert oder unstreitig vom Prozessgegner ausgeglichen worden ist. Die BGH-Entscheidung vom 07.03.2007 steht dem nicht entgegen."


OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.09.2007, Az.: 13 W 83/07

"Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG auf die Verfahrensgebühr nach der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG kommt nur in Betracht, wenn diese im Hauptverfahren tituliert oder der Anrechnungseinwand unstreitig ist."


OLG Koblenz, Beschluss vom 10.10.2007, 14 W 667/07:

"Ist bei der im Rechtsstreit obsiegenden Partei zuvor bereits eine Geschäftsgebühr angefallen, hindert das die Festsetzung der 1,3 Verfahrensgebühr nach §§ 103, 104 ZPO nicht, wenn die Geschäftsgebühr weder tituliert noch ausgeglichen ist."
Liebe Grüße
von Sandra
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Summerof77
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#19

28.11.2007, 23:04

Yes Mädels, dann leg ich morgen gleich los und hoffe, daß es klappt! Danke
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Kimmy

#20

29.11.2007, 07:34

Hi Summer, ich hab Dir da auch noch zwei Beschlüsse:

OLG Stuttgart vom 19.09.2007, 8 W 374/07

OLG Karlsruhe v. 18.09.2007, 13 W 83/07 - über juris abrufbar

Die Beschlüsse sind - kurz - so zusammenzufassen, dass es nicht darauf ankommt, ob die GG eingeklagt wurde oder nicht, sondern es kommt auf die Zahllast des Beklagten an. Es bleibt immer noch dem Kläger überlassen, ob er die GG einklagt oder nicht. Wenn Du Hilfe bei der Begründung Deiner sof. Beschwerde benötigst, kannste ja nochmal was reinschreiben, ich kann Dir dann was aus meinen hier reinstellen.
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