Anrechnung Gebühren b. mehreren Auftraggeber

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Luise153
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#1

27.08.2011, 13:42

Hallo ihr Lieben,

ich werd hier echt noch wahnsinnig und muss mich mal kurz "auskotzen" (sorry für den Begriff, aber bin grad leicht säuerlich):

Also wir vertreten in einem Verfahren ein Ehepaar (außergerichtlich und dann gerichtlich), also 1,6 Geschäftsgebühr und 1,6 Verfahrensgebühr. Mein Chef diktiert aber (bei uns wird leider so gut wie alles diktiert :( ) "1,6 Geschäftsgebühr plus 1,6 Verfahrensgebühr, hälftige Anrechnung 0,65". Also wenn ich jetzt ins System eingebe (RA-Micro), dann spukt er mir eine 0,75 Anrechnung raus (und das haben wir auch bisher immer so gemacht). Als ich meinen Chef daraufhin angesprochen habe, schnauzt er mich voll an und meint "Die Erhöhung hat mit den Gebühren nichts zu tun und deswegen ne 0,65-fache Anrechnung".

Habt ihr das schon mal gehört?

Als ich ihn dann daraufhin angesprochen habe, dass wir ja dann fast alle Rechnungen falsch gemacht haben bisher (wie haben viele Akten mit mehrere Auftraggeber), dann sagt er doch glatt "schXXX auf das System, außerdem diktiere ich ja immer mit "Achtung, nur 0,65-fache Anrechnung""... Das stimmt überhaupt nicht!! :(
Mich nervt sowas, wenn er das einfach behauptet, aber er es nicht macht, nur damit ich schXXX und er gut da steht..

Aber wenn das wirklich so stimmt, wie soll ich das dann im System eingeben, damit er mir nur 0,65 anrechnet?? In meiner Ausbildung wurde immer gesagt "selbst Gedanken machen und nicht das System arbeiten lassen". Mache ich ja, aber wenn das System angeblich so doof ist und seine Meinung nicht teilt, wieso haben wir das dann??

So jetzt gehts mir schon mal besser. :)

Bin auf eure Antworten gespannt..
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#2

27.08.2011, 14:29

0,75-Anrechnung ist richtig. Dazu gibt es eine Entscheidung des OLG Düsseldorf, die ich allerdings zu Hause nicht parat habe.
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#3

27.08.2011, 16:53

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#4

27.08.2011, 18:46

Bild 8)
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#5

27.08.2011, 20:22

Liebe Luise153,
Dein Chef meint wahrscheinlich, wenn er eine 1,6 Gebühr diktiert bei 2 Auftraggebern eine 1,3 Geschäftsgebühr + eine 0,3 Erhöhungsgebühr für den 2. Auftraggeber = 1,6. Danach geht er davon aus, dass er eine Anrechnung nur für die 1,3 Geschäftsgebühr vornehmen darf, also 0,65, und für die Erhöhung nimmt er keine Anrechnung vor. Dies ist in der Rechtsprechung umstritten - je nach Gericht und OLG-Bezirk, in dem Ihr Euch befindet. Du kannst aber davon ausgehen, dass erst einmal eine 0,75er Erhöhung richtig ist (folgt aus: 1,6 : 2 = die hälftige Erhöhung, max. aber 0,75).
Nun zu Deinem Problem mit RA-Micro: Wenn Du bei RA Micro nur die 1,6 Gebühr eingibst, dann spuckt Dir das System natürlich die 0,75er Gebühr aus. Du müsstest wahrscheinlich die 1,3 Gebühr eingeben und dann die Erhöhungsgebühr.
Ich hoffe, ich habe Dein Problem erkannt, viele Grüße
Sam29

#6

27.08.2011, 20:44

Jetzt hast Du die Wahl. Entweder Du hörst auf Deinen Chef und machst es falsch oder aber Du setzt Dich durch und machst es richtig. Ich würde auf jeden Fall zu zwei tendieren. Halt ihm mal den <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> unter die Nase. Da steht es nämlich so wie Du es richtig machst.

Die Erhöhung hat mit den Gebühren nichts zu tun? Dann brauch er auch keine Gebühren zu erhöhen!
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#7

28.08.2011, 08:49

Liebe Luise153,
Rechtspfleger bei Gericht anrufen und dort mal nachfragen.

LG
Sam29

#8

28.08.2011, 11:22

Das ist keine gute Idee und was bringt Ihr das? Dann wird er sagen, dass der Rpfl. das eh nicht weiß. Mir wäre es peinlich da anzurufen und das zu fragen, was eigentlich mein Job ist.
Luise153
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#9

28.08.2011, 13:24

Schon mal :thx für eure Antworten.

Ich werde, wenn ich wieder auf der Arbeit bin morgen, direkt mal den <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> durchwälzen :D
Sam29

#10

28.08.2011, 14:02

Ja guckst Du einfach unter Gebührenanrechnung. Da findest Du es. Viel Glück.
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