Hallo, ich habe ein kleines Abrechnungsproblem...
Wir haben drei gerichtliche Verfahren (gleiche Parteien) im Arbeitsrecht. Einmal wegen Abmahnung, einmal wegen fristloser Kündigung und einmal wegen Kündigung.
Es fand jetzt ein Verhandlungstermin in einem Verfahren statt. In diesem Verfahen wurden alle Ansprüche erledigt, somit haben sich also die beiden anderen Verfahren erledigt und es muss auch kein Termin mehr in diesen Sachen wahrgenommen werden.
Meine Frage jetzt: Unser Mandant hat in allen drei Verfahren PKH gewährt bekommen. Wie rechne ich jetzt ab?
Im 1. Verfahren
1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
1,0 Einigungsgebühr
Im 2. und 3. Verfahren
1,3 Verfahrensgebühr oder 0,8 Verfahrensgebühr jeweils????
Wäre dankbar für ein paar nützliche Hinweise und Tipps.
Grüße Jenny
Anrechnung der Verf.G. bei Erledigung in mehreren Verfahren
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Was du nicht willst, was man dir tut, das füge auch keinem anderen zu!
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Also, die Verfahren wurden nicht verbunden,
aber ich hab jetzt was im RVG-Kommentar gefunden. Ich muss für die beiden anderen Verfahren eine 0,8 Differenzverfahrensgebühr berechnen und dann in der eigentlichen Abrechnung in den einzelnen Verfahren die 0,8 Verfahrensgebühr auf die 1,3 Verfahrensgebühr anrechnen. Total verwirrend, aber müsste so stimmen.
aber ich hab jetzt was im RVG-Kommentar gefunden. Ich muss für die beiden anderen Verfahren eine 0,8 Differenzverfahrensgebühr berechnen und dann in der eigentlichen Abrechnung in den einzelnen Verfahren die 0,8 Verfahrensgebühr auf die 1,3 Verfahrensgebühr anrechnen. Total verwirrend, aber müsste so stimmen.
Was du nicht willst, was man dir tut, das füge auch keinem anderen zu!
Hatte auch schon einmal so einen Fall und habe so abgerechnet:
1. Verf.
GW:
1,3 VG
1,2 TG
2. Verf.
1,3 VG
1,2 TG
3. Verf.
GW:
1,3 VG
1,2 TG
und eine 1,0 EG nach dem gesamten GW aller 3 Verfahren!
Hatte allerding auch einen Streitwertbeschluss vorliegen...
1. Verf.
GW:
1,3 VG
1,2 TG
2. Verf.
1,3 VG
1,2 TG
3. Verf.
GW:
1,3 VG
1,2 TG
und eine 1,0 EG nach dem gesamten GW aller 3 Verfahren!
Hatte allerding auch einen Streitwertbeschluss vorliegen...