Anrechnung der Verf.G. bei Erledigung in mehreren Verfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Jennymäusle
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#1

06.03.2008, 10:32

Hallo, ich habe ein kleines Abrechnungsproblem...

Wir haben drei gerichtliche Verfahren (gleiche Parteien) im Arbeitsrecht. Einmal wegen Abmahnung, einmal wegen fristloser Kündigung und einmal wegen Kündigung.

Es fand jetzt ein Verhandlungstermin in einem Verfahren statt. In diesem Verfahen wurden alle Ansprüche erledigt, somit haben sich also die beiden anderen Verfahren erledigt und es muss auch kein Termin mehr in diesen Sachen wahrgenommen werden.

Meine Frage jetzt: Unser Mandant hat in allen drei Verfahren PKH gewährt bekommen. Wie rechne ich jetzt ab?

Im 1. Verfahren
1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
1,0 Einigungsgebühr

Im 2. und 3. Verfahren

1,3 Verfahrensgebühr oder 0,8 Verfahrensgebühr jeweils????

Wäre dankbar für ein paar nützliche Hinweise und Tipps.

Grüße Jenny
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bianca82
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#2

06.03.2008, 11:22

Ist vielleicht irgendwo erkennbar, dass die Verfahren verbunden wurden?
Jennymäusle
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#3

06.03.2008, 16:11

Also, die Verfahren wurden nicht verbunden,

aber ich hab jetzt was im RVG-Kommentar gefunden. Ich muss für die beiden anderen Verfahren eine 0,8 Differenzverfahrensgebühr berechnen und dann in der eigentlichen Abrechnung in den einzelnen Verfahren die 0,8 Verfahrensgebühr auf die 1,3 Verfahrensgebühr anrechnen. Total verwirrend, aber müsste so stimmen.
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Xuka
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#4

06.03.2008, 16:34

Anrechnen? Du meinst nach § 15 III miteinander verwurschteln, oder? Sonst gehen dir ja die Gebühren aus den Gegenständen der beiden anderen Verfahren verloren...
Sonja78
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#5

06.03.2008, 16:56

Hatte auch schon einmal so einen Fall und habe so abgerechnet:
1. Verf.
GW:
1,3 VG
1,2 TG

2. Verf.
1,3 VG
1,2 TG

3. Verf.
GW:
1,3 VG
1,2 TG
und eine 1,0 EG nach dem gesamten GW aller 3 Verfahren!

Hatte allerding auch einen Streitwertbeschluss vorliegen...
Sonja78
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#6

06.03.2008, 16:57

Die Verfahren wurden auch nicht miteinander verbunden. Es wurde sich halt nur in einem Termin über alle anderen Verfahren geeinigt.
Sonja78
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#7

06.03.2008, 16:57

Im Zweifelsfalle immer um Streitwertmitteilung bitten (in allen Verfahren)
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