Anrechnung bei mehreren Auftraggebern

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Sanya
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 468
Registriert: 14.08.2008, 09:58
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#11

05.08.2011, 11:47

Hallo Pepsi!

Es geht hier weniger darum, ob grundsätzlich die Erhöhung bei der Anrechnung berücksichtigt wird oder nicht. Wir gehen mal davon aus, dass sie berücksichtigt wird. Es geht darum, ob dann der Anrechnungsbetrag niedriger ausfällt, wenn von den ursprünglich zwei Auftraggebern nur einer das Verfahren betreibt.
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#12

05.08.2011, 12:01

doch, wenn man nämlich der Auffassung ist, dass es ohne ERhöhung angerechnet wird, dann ist es sowieso egal, weil nur 0,65 angerechnet werden
(macht mein RA M übrigens auch so)
Sanya
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 468
Registriert: 14.08.2008, 09:58
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#13

05.08.2011, 12:07

Ja, die Fragestellung würde sich erübrigen, wenn man davon ausgeht, dass die Erhöhung nicht angerechnet wird. Ich geh aber davon aus, dass sie angerechnet wird. Daher ja mein Problem.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#14

05.08.2011, 12:18

Wenn ich mit meinem Ehemann bei Euch Mandantin wäre erst außergerichtlich und dann gerichtlich und Ihr bei der Anrechnung die Erhöhung außer Acht lassen würdet, würde ich mosern. Schließlich ist, wie Liesel richtig geschrieben hat, 1008 keine eigenständige Gebühr sondern lediglich eine Erhöhung der GG. Entsprechend wäre auch bei zwei Leuten, die sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich rumstreitigen, 0,75 anzurechnen.

Im vorliegenden Fall bleib ich aber dabei, dass nur 0,65 angerechnet werden, weil nur ein Mandant das Gerichtsverfahren betreibt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten