Anrechenbare Gebühr aus vorgerichtl. Tätigkeit

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
RA-Fee
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#1

19.01.2010, 10:58

Hallo,
bin mit meinem Chef mal wieder am diskutieren.
Er ist der Meinung, dass es eine BGH-Entscheidung gibt, wonach die vorgerichtliche GG im MB nicht angerechnet wird, sondern voll geltend gemacht wird.
Kennt jemand eine solche ENtscheidung?
Ich hatte einen MB beantragt, die voll vorgerichtliche GG geltend gemacht. Nun bekomme ich ne Monierung, wonach die GG überhöht sei.
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gabrielle
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#2

19.01.2010, 13:06

er meint wohl den neuen § 15 a RVG. Die Anrechnung bleibt aber bestehen.
lizzi loewe

#3

19.01.2010, 14:00

Du kannst die GG voll geltend machen,
dann wird aber die VG für den MB gemindert.

Beide Gebühren voll geht nicht
RA-Fee
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#4

19.01.2010, 14:08

Das spielt doch dann keine Rolle, ob man die GG oder die VG anrechnet. Oder?
lizzi loewe

#5

19.01.2010, 14:12

Wenn der Wert gleich geblieben ist, wohl nicht,
sind aber Teilzahlungen geflossen, dann gibt es einen Unterschied
gkutes

#6

19.01.2010, 14:12

aber ihr seht doch, dass es eine Monierung gibt, wenn die GG voll hergenommen wird. Der Automat, der den MB bearbeitet, kann nicht volle GG und MB-Gebühr mindern. Also wird nur eine halbe GG geltend gemacht.
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nephele
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#7

19.01.2010, 14:13

Nun bekomme ich ne Monierung, wonach die GG überhöht sei.
Dann hast du ihm Mahnbescheid vielleicht den Minderungsbetrag nicht eingetragen. Oder du hast angegeben, dass euer Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
lizzi loewe

#8

19.01.2010, 14:14

Doch
in unserem Programm wird die Geschäftsgebühr voll genommen,
dann wird ein "Minderungsbetrag" gebucht und schon ist es beim Mahngericht durch :wink:
gkutes

#9

19.01.2010, 14:17

der Minderungsbetrag muss doch immer rein. Aber der vermindert ja mE die GG
lizzi loewe

#10

19.01.2010, 14:19

Bei uns im Forderungkonto bleibt aber die Geschäftsgebühr voll drin
und die Gebühr für den Mahnbescheid wird vermindert
gebucht.

Ist das bei dir im Forderungskonto denn anders??
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