Anrechenbare Gebühr aus vorgerichtl. Tätigkeit

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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nephele
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#11

19.01.2010, 14:20

Nee, bei mir wird die VG gekürzt. Hab grad mal in den letzten MB geguckt.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
gkutes

#12

19.01.2010, 14:21

und wie sieht es im Mahnbescheid aus? wie ihr euer FOKO bucht, ist dem Mahngericht doch egal ;)
gkutes

#13

19.01.2010, 14:22

wenn die VG gekürzt wird, dann war das vor §15a doch nicht anders. Da musste man auch die GG und den Minderungsbetrag angeben. Also genau wie jetzt auch...???!
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