An alle! 0,55 BerG gibt es nicht mehr!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
StineP

#1

05.06.2008, 11:27

In letzter Zeit fällt mir immer häufiger von der 0,55 Beratungsgebühr lese, möchte ich nur rein vorsorglich noch einmal darauf hinweisen, dass

am 01.07.2006

die Beratungsgebühr von 0,55 (vormals 2100 VV) agbeschafft wurde.


Es gilt seit nunmehr bald 2 Jahren der § 34 RVG:

§ 34 Beratung, Gutachten und Mediation
(1) 1Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, soweit in Teil 2 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses keine Gebühren bestimmt sind. 2Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. 3Ist im Fall des Satzes 2 der Auftraggeber Verbraucher, beträgt die Gebühr für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jeweils höchstens 250 Euro; § 14 Abs. 1 gilt entsprechend; für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr jedoch höchstens 190 Euro.
(2) Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Gebühr für die Beratung auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, anzurechnen.


Also, an wem das vorbei gegangen ist, dem wird dringend ein Seminar empfohlen ;) Oder ein aktuelles RVG.

Weist eure Chefs auch drauf hin, dass das fpr ein ERSTES BERATUNGSGESPRÄCH gedacht ist. Wenn der Chef also absehen kann, dass die Sache nicht mit einem Gespräch erledigt ist, dann soll darauf hingearbeitet werden, nach Vergütungsvereinbarungen hinzuarbeiten.

Sprecht das vielleicht einfach noch mal an.
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LuzZi
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#2

05.06.2008, 11:41

Wo liest du das hier? Hab ich schon seit langem nirgendswo mehr gelesen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
StineP

#3

05.06.2008, 12:00

willste einen Link als Beispiel? *gg

Hatten wir neulich grad. Da war auch nicht bekannt, dass die GG unter 2300 geregelt ist...

Insbesondere das mit der Vergütungsvereinbarung sollte man vielen RAs manchmal noch mal sagen (mein eigener - älterer - hat das auch noch nicht richtig mitbekommen...)
Nillepu

#4

05.06.2008, 12:13

Hier ist alles bestens geklärt, wir rechnen fast alles über Vergütungsvereinbarungen ab oder PKH/Beratungshilfe, klappt hier echt super!! Meine Chefinnen haben das doch mal glatt mitgekriegt und arbeiten im ersten Gespräch schon auf eine Vergütungsvereinbarun hin!!!
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PeeDee
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#5

05.06.2008, 14:47

SOLLTE aber vom Anwalt keine Vergütungsvereinbarung getroffen worden sein (auch sowas gibts!).
DANN gilt das mit der Beratungsgebühr aber immerhin noch als Anhaltspunkt um die Beratung abrechnen zu können.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
Andreas

#6

05.06.2008, 14:51

Sehe ich genauso wie PeeDee :wink:
rosa

#7

05.06.2008, 15:07

SOLLTE aber vom Anwalt keine Vergütungsvereinbarung getroffen worden sein (auch sowas gibts!).
DANN gilt das mit der Beratungsgebühr aber immerhin noch als Anhaltspunkt um die Beratung abrechnen zu können.
_________________
ja meine chefs haben das auch noch nicht so drauf mit der vergütungsvereinbarung.... rechne auch noch oft mit der 0,55 ab, ich weiß natürlich was sich geändert hat aber ohne vereinbarung .....
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Faina Kushner
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#8

05.06.2008, 15:15

sehe ich genauso. Die Rechtsschutzversicherung bezahlen ja auch noch nach dieser Gebühr.
[color=#40BF40]Liebe Grüße Faina[/color]


Ich bin so cool, ich kann sogar Drehtüren zuknallen!!!


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Pepsi
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#9

05.06.2008, 15:23

PeeDee danke dass du es gesagt hast, ich dachte schon ich wäre die einzige die das so sieht
Linda*
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#10

05.06.2008, 15:26

ich würde mich anschließen; entweder rechne ich eine Erstberatung gemäß § 34 (1) Satz 3 RVG ab oder, wenn ein Gegenstandswert gegeben ist und es nach Lage der Akten sinnvoller erscheint die 0,55 nach GW ab
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