An alle! 0,55 BerG gibt es nicht mehr!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Manu_75

#41

06.06.2008, 17:53

Ich wollt ja nur mal anmerken, dass mir immer häufiger auffällt, dass viele so viel Geld verschenken....
Naja, stimmt schon irgendwie. Hatte das Thema heut mit Cheffe auch und er meinte, er hätte auch schon Dozenten gehabt, die meinten, man könne noch viel mehr rausholen.

Kommt aber auch immer ein bißchen auf die Klientel an, die man vertritt. Wir haben wirklich viel "Kleinscheiß" und in letzter Zeit kommen immer häufiger Leute schon mit Beratungshilfeberechtigungsscheinen an.

Da ist das - leider! - einfach nicht drin, denen soviel abzuknöpfen, auch, wenn man es dürfte. Man fasse nem nackten Mann in die Tasche :cry:
Moni82

#42

06.06.2008, 19:12

Eine Mandatin war letztens da und hat gefragt was ne Beratung in ner Scheidungssache kostet. Wir haben ihr nen Betrag genannt und dann meinte sie, sie geht zum anderen Anwalt... die wollen doch alle so wenig wie möglich bezahlen. Und das mit den Beratungshilfescheinen stimmt auch. Aber dann knöpf ich den Leuten wenigstens noch die 10 € ab :D
Manu_75

#43

06.06.2008, 19:32

Jep. Und die, die am wenigsten bzw. gar nichts bezahlen, stellen die höchsten Ansprüche und veranstalten den größten Aufriß, wenn Anwalt mal nicht zu sprechen ist! :evil:
Moni82

#44

06.06.2008, 20:08

Das hab ich auch schon festgestellt. Die Leute rufen ständig an und drohen damit, zu nem anderen Anwalt zu gehen, weil die Sache angeblich nicht schnell genug läuft. Dabei ist das nicht mal unser Verschulden. Manchmal brennt einem da echt schon auf der Zunge "Dann suchen Sie sich doch nen neuen Anwalt. Da geht das auch nicht schneller."... aber nein... für 70,00 € netto lässt man ja Einiges mit sich machen. :shock:

Am besten sind auch die, denen das Honorar vorab am Telefon schon mitgeteilt wird, sie kommen zum Gespräch, bekommen die Rechnung und meckern dann, dasses zu hoch is und wollen noch großartig feilschen... Da kommst dir vor wie aufm türkischen Basar.
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#45

07.06.2008, 13:10

jo, vor allen dingen teile ich denen nur die Nettogebühren mit, weil ich genau weiß, wenn man denen einen BEtrag nennt zahlen Sie nicht mehr als das, deswegen sage ich nur 100 € netto zzgl. MwSt und Postauslagen (je nachdem was es für ne Sache ist noch andere Gebühren), aber Beträge konkret nenn ich nicht mehr

@Stine: das weiß ich nicht mehr genau, das hab ich mal irgendwo gelesen, als die BerG abgeschafft wurde
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