An alle! 0,55 BerG gibt es nicht mehr!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Lady in red

#11

05.06.2008, 15:40

:zustimm @PeeDee und Linda*

Machen wir genauso
Kordu

#12

05.06.2008, 15:45

PeeDee hat geschrieben:SOLLTE aber vom Anwalt keine Vergütungsvereinbarung getroffen worden sein (auch sowas gibts!).
DANN gilt das mit der Beratungsgebühr aber immerhin noch als Anhaltspunkt um die Beratung abrechnen zu können.
Genauso machen wir das auch!!

Die 190,00 € sind ja auch nur der Höchstbetrag. Und wenn man einen Geschäftswert hat: Wie sollte man den sonst herausfinden, ob man über oder unter dem Höchstbetrag liegt, wenn nicht mit der 0,55?
StineP

#13

05.06.2008, 15:50

Heißt also, bei euch kommen Vergütungsvereinbarungen gar nicht erst vor??
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Grübchen
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#14

05.06.2008, 15:52

Also bei uns nicht, irgendwie kriegt Cheffe da den Dreh nicht.
LG Grübchen
Kordu

#15

05.06.2008, 15:54

StineP hat geschrieben:Heißt also, bei euch kommen Vergütungsvereinbarungen gar nicht erst vor??
Genau.
StineP

#16

05.06.2008, 15:56

Ich wollt ja nur mal anmerken, dass mir immer häufiger auffällt, dass viele so viel Geld verschenken....

Wenn Ihr das weiterhin so handhabt mit der 0,55 Gebühr, dann ist doch super. Richtig ist es nicht. Die gibt es nämlich nicht mehr. Das RVG gilt doch zum jetzigen Zeitpunkt und nicht danach, was früher war.

Wenn ich jetzt nen GW brauche in ner Beratung, dann ist der ursprüngliche Sinn und Zweck von Vergütungsvereinbarungen wirklich.. nunja.. fehl gegangen. Man könnte so viel mehr abrechnen.....

Wundere mich wirklich, warum alle hier einer anderen Ansicht sind
Andreas

#17

05.06.2008, 16:04

Ganz unabhängig von der Tatsache, ob Geld verschenkt wird, finde ich diesen Unfug mit der Vergütungsvereinbarung für Beratungen sehr passend zum RVG.

Das ist nämlich auch durchgängig Unfug und wäre nicht nötig gewesen (will aber jetzt keine Grundsatzdebatte darüber lostreten :wink:).
Kordu

#18

05.06.2008, 16:06

:sorry, wenn ich jetzt ein wenig OT bin, aber es passt doch gerade so schön:

ICH WILL DIE GUTE ALTE BRAGO WIEDER HABEN!!
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PeeDee
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#19

05.06.2008, 16:06

Stine, die meisten Anwälte und RSV sind "Menschen" die Veränderung hassen :wink:

WIR wissen, dass sie so Geld verschenken, aber wenn sie das nicht einsehen, müssen wir eben weiterhin so abrechnen wie gehabt.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
StineP

#20

05.06.2008, 16:13

Naja....... müssen nicht.

Ich habe meinen Chef davon überzeugen können, dass wir so mehr Geld verdienen... Er rechnet fast nur noch über Stunden ab...

Und uns geht es wirklich gut..

Wenn ich meinen alten Chef ansehe, der krebst so mit Rechnungen über 200 € umher.. der könnte sich keine eigene Angestellte leisten, weil er einfach zu viel "verschenkt"..... und er macht viel, wo man weiß, dass Stundenabrechnung wesentlich effektiver gewesen wäre..

Naja..... jeder, wie er mag. Sorry, wusste nicht, dass ich hier auf so ne Reaktion treffe
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